Ehrenamt: Freibeträge nur bei Nebentätigkeit
Stand: 25.10.2016
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Berlin - Wer einer ehrenamtlichen Tätigkeit nachgeht, kann diese Arbeit steuerlich geltend machen und davon profitieren – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Das Ehrenamt muss nebenberuflich ausgeführt werden und darf nicht unter einer Vollzeitbeschäftigung fallen.
Ein Ehrenamt kann sich steuerlich auszahlen. Denn durch die Übungsleiterpauschale von jährlich 2400 Euro und die Ehrenamtspauschale von 720 Euro werden solche Tätigkeiten steuer- und sozialversicherungsfrei gestellt. Voraussetzung: Die ehrenamtliche Tätigkeit wird nur nebenberuflich ausgeübt. "Nebenberuflich bedeutet nicht, dass ein Hauptberuf ausgeübt werden muss", stellt Erich Nöll vom Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) klar. Auch Hausfrauen und -männer, Studenten, Rentenempfänger oder Arbeitslose können nebenberuflich ehrenamtliche Tätigkeiten ausüben.