Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Ehepartner: Lohnsteuerklassen noch bis November wechseln

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Eheleute können noch bis zum 30. November einen Wechsel ihrer Steuerklasse beantragen. Diese hat durchaus Einfluss auf Lohnersatzleistungen. Mit der Wahl der richtigen Steuerklassenkombination wird erreicht, dass die einbehaltene monatliche Lohnsteuer möglichst nahe an die gemeinsame Jahressteuerschuld der Ehegatten oder Lebenspartner herankommt.

"Der Wechsel ist bei Eheleuten und eingetragenen Lebenspartnern, die beide Arbeitnehmer sind, nur einmal jährlich möglich", erklärt Constanze Grüning vom Bund der Steuerzahler. Die beantragten Steuerklassen gelten grundsätzlich ab dem Folgemonat nach der Antragstellung. Wer sich einen Steuerklassenwechsel ab 2015 sichern will, sollte sich an sein zuständiges Finanzamt wenden. Der ausgefüllte "Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern" muss von beiden Ehepartnern unterschrieben werden.

Annäherung der gemeinsamen Jahressteuerschuld

Ehepaare oder Lebenspartner haben die Wahl zwischen mehreren Lohnsteuerklassen. Für sie gibt es die Steuerklassenkombinationen III/V, IV/IV und das sogenannte Faktorverfahren. Mit der Wahl der richtigen Steuerklassenkombination wird erreicht, dass die einbehaltene monatliche Lohnsteuer möglichst nahe an die gemeinsame Jahressteuerschuld der Ehegatten oder Lebenspartner herankommt. Auf die tatsächlich zu zahlende Jahressteuer hat die Wahl der Steuerklassen aber keinen Einfluss.

Lohnersatzleistungen hängen von Steuerklasse ab

Doch sollten Partner beachten, dass die Wahl der Steuerklasse durchaus Einfluss auf die Höhe der Lohnersatzleistungen - etwa Arbeitslosengeld oder Krankengeld - haben kann. Werdende Eltern sollten sich die Wahl der Lohnsteuerklasse daher genau überlegen, da sich die Höhe des Elterngeldes am Nettogehalt der vergangenen zwölf Monate vor der Geburt des Kindes orientiert, rät der Bund der Steuerzahler.