Ehegattensplitting: Neues Steuerrecht für Verheiratete
Stand: 27.03.2013
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Berlin - Ehepaare können sich für den Veranlagungszeitraum 2013 nicht mehr getrennt steuerlich veranlagen lassen. Diese Möglichkeit sei abgeschafft worden, erklärt Antia Käding vom Bund der Steuerzahler in Berlin. Im Gegenzug können sich Ehegatten jetzt einzeln veranlagen lassen.
Der Unterschied: Bei der getrennten Veranlagung konnten Ehegatten die absetzbaren Kosten, wie etwa Ausgaben für Handwerkerleistungen, frei untereinander verteilen. Das ist nun nicht mehr möglich. "Bei der Einzelveranlagung kann jeder Ehegatte grundsätzlich nur noch die Kosten absetzen, die er auch getragen hat", sagt Käding. "Ehegatten sollten deshalb die Kinderbetreuungskosten, das Schulgeld oder Kosten für eine Putzhilfe gleich so bezahlen, dass sie bei dem Partner absetzbar sind, der das höhere Einkommen hat."
Eine Einzelveranlagung von Ehegatten kann gegenüber der klassischen Zusammenveranlagung dann günstiger sein, wenn Einkünfte bezogen wurden, die ermäßigt besteuert werden, beispielsweise Abfindungszahlungen, Elterngeld, Arbeitslosengeld I oder Krankengeld. Zu beachten ist auch, dass die Wahl der Veranlagungsart mit der Abgabe der Steuererklärung nun bindend ist.