Diese Handwerkerkosten sind steuerlich absetzbar
Stand: 12.10.2017
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Berlin - Bei vielen Reparaturen im Haushalt ist ein Teil der Kosten steuerlich absetzbar, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Strittig ist aber immer wieder, für welche Arbeiten die Begünstigung gilt.
Ausgaben für Reparaturen im Haushalt lassen sich steuerlich geltend machen. Absetzbar sind 20 Prozent der Kosten für Arbeitsleistung und gegebenenfalls Anfahrtspauschale. Der Steuerbonus für Handwerkerleistungen ist auf 1.200 Euro im Jahr pro Haushalt begrenzt.
Voraussetzungen für steuerliche Begünstigung
"Wichtig ist dabei, dass die Leistung im Haushalt ausgeführt wird, eine Rechnung vorliegt und diese unbar bezahlt wird", erklärt Erich Nöll vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) in Berlin. Strittig ist nun immer wieder, für welche Reparaturen diese Begünstigung gilt.
Welche Kosten absetzbar sind – und welche nicht
Kommt beispielsweise der Kfz-Mechaniker ins Haus, um den Pkw, der sich gar nicht mehr bewegt, zumindest soweit in Gang zu setzen, so dass er in die Werkstatt gefahren werden kann und der Abschleppdienst unnötig ist, sind diese Kosten steuerlich nicht begünstigt. Kommt aber jemand ins Haus, um die Waschmaschine, die Geschirrspülmaschine oder die PC-Anlage wieder in Gang zu setzen, sind das begünstigte Reparaturen, für die der Steuerbonus beantragt werden kann.
"In einer aktuellen parlamentarischen Anfrage hat die Bundesregierung nochmals bestätigt, dass die Reparaturen an allen Geräten im Haushalt des Steuerpflichtigen begünstigt sind, wenn diese Geräte in der Hausratversicherung mitversichert werden können", erläutert Nöll. So wären nach dieser Abgrenzung auch die Reparatur von Fahrrädern, Mobiltelefonen, Tablet-PCs und Gartenmöbeln begünstigt.
Als weitere Voraussetzung für den Steuerbonus muss aber beachtet werden, dass die Reparatur im Haushalt des Steuerpflichtigen zu erfolgen hat. Das kommt bei diesen Sachen aber typischerweise nicht vor, da sie zur Reparatur in die Werkstatt gebracht werden.