Die Pläne der Regierung für einen besseren Kleinanlegerschutz
Stand: 23.05.2014
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Berlin - Die Bundesregierung will Kleinanleger besser vor zweifelhaften Finanzprodukten schützen. "Wir wollen nicht den Verbraucher entmündigen, wollen aber dafür sorgen, dass die Möglichkeiten der Irreführung reduziert werden", kündigte Verbraucherschutzminister Heiko Maas (SPD) am Donnerstag unter Verweis auf die spektakuläre Pleite des Windkraftfinanzierers Prokon an. Gemeinsam mit Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) stellte Maas in Berlin einen Aktionsplan vor, der an verschiedenen Stellen ansetzt.
Werbung
Aggressive Werbung für Produkte des grauen Kapitalmarkts soll in Zukunft nicht mehr erlaubt sein. Große Plakate oder Werbung in öffentlichen Verkehrsmitteln wie im Fall von Prokon soll es nach den Plänen von Maas und Schäuble nicht mehr geben. Prokon zum Beispiel habe für einen guten Zweck - Investitionen in Windenergie - und hohe Rendite geworben, was durchaus geschickt gewesen sei, sagte Maas. Die Risiken der Anlage seien dabei jedoch in den Hintergrund gerückt. Zum Schutz unerfahrener Anleger will die Regierung Werbung für Vermögensanlagen in Zukunft auf Medien beschränken, bei deren Leserschaft ein gewisses Maß an Vorkenntnissen vorausgesetzt werden kann.
Information
Die Verkaufsprospekte sollen um wichtige wirtschaftliche Daten ergänzt werden - etwa den Konzernabschluss, früher eingegangene Verpflichtungen und deren Fälligkeit sowie personelle Verflechtungen im Umfeld von Anbietern. Damit will die Regierung unter anderem unzulässigen Schneeballsystemen entgegenwirken. Klaus Müller vom Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßt zwar das "Mehr an Informationen", verweist aber darauf, dass die verbesserte Transparenz vor allem Experten dient. Der Verbraucher profitiere davon höchstens "mittelbar". Auch Renate Damm von der Stiftung Warentest gab kürzlich zu bedenken, dass "die dicken Verkaufsprospekte" ohnehin "niemand liest". Die unübersichtlichen Kurzinformationsblätter seien ebenfalls oft wenig hilfreich.
Mindestlaufzeit
Noch eine Lehre aus dem Fall Prokon: Für alle Vermögensanlagen soll es künftig eine Mindestlaufzeit und eine ausreichende Kündigungsfrist geben. Damit soll einerseits Anlegern deutlich gemacht werden, dass "Anlagen unternehmerische Investitionen von gewisser Dauer sind". Andererseits sollen Einlagen nicht mehr kurzfristig zurückgezahlt werden dürfen. "Bei Prokon war die Anlage erkennbar langfristig, aber jederzeit kündbar - da liegt das Schneeballgeschäft relativ nahe", gab Schäuble mit Blick auf die Insolvenz des Windparkunternehmens zu bedenken.
Beratung
Als Alternative zu der verbreiteten Finanzberatung auf Provisionsbasis will die Regierung die Honorarberatung für alle Finanzprodukte vorantreiben. Jeder soll aber selbst entscheiden, ob er auf eigene Rechnung einen Honorarberater beauftragt, um ein für ihn geeignetes Finanzprodukt auszusuchen.
Aufsicht
Die Kompetenzen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (Bafin) sollen erweitert werden. Der "kollektive Verbraucherschutz" soll als eine Aufgabe der Aufsichtsbehörde gesetzlich festgeschrieben werden. Schäuble und Maas wollen der Bafin einen relativ umfassenden Instrumentenkasten an die Hand geben, so dass sie Vertriebsbeschränkungen und -verbote verhängen, im Ernstfall Warnhinweise veröffentlichen und unerlaubter Werbung einen Riegel vorschieben kann. Nach Angaben von Maas soll sie schneller als bisher dafür sorgen, dass kritische Anlageprodukte nicht mehr auf den Markt geworfen werden.
Wächter
Aufbauend auf dem System der Verbraucherzentralen will die Regierung Finanzmarktwächter einführen. Ausgewählte Verbraucherzentralen sollen mit mehr Personal für die Beratung und die Beobachtung der Finanzmärkte und ihrer Akteure ausgestattet werden, damit sie in Zukunft eine "Sensorfunktion" übernehmen, auf Fehlentwicklungen hinweisen und Behörden und Politik beraten können.
Schlichtung
Bei Problemen mit Finanzdienstleistern sollen sich Verbraucher künftig noch leichter an außergerichtliche Schlichtungsstellen wenden können. Entsprechende Stellen gibt es mit dem Versicherungsombudsmann und den Ombudsleuten der privaten Banken und für geschlossene Fonds aber schon jetzt. Die Bafin soll außerdem von den Schlichtungsstellen früher über mögliche Fehlentwicklungen auf dem Finanzmarkt informiert werden. Eine Liste mit Schlichtungsstellen finden Sie unten unter „Weitere Informationen“.