Die elektronische Lohnsteuerkarte kommt - Datenschützer warnen
Stand: 04.10.2010
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Stuttgart - Die altbekannten Lohnsteuerkarten aus Papier werden abgeschafft und im kommenden Jahr durch ein elektronisches Lohnsteuerverfahren ersetzt. Bis dahin gelten die Lohnsteuerkarten von 2010 auch für das Jahr 2011, so dass Arbeitnehmer diese weiterhin aufbewahren sollten. Datenschützer kritisieren die Umstellung. Sie befürchten, dass Unberechtigte Zugriff auf die gespeicherten Daten erlangen könnten.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, warnte bereits Ende Juni, das neue Verfahren dürfe nicht zulasten des Datenschutzes gehen. Es müsse sichergestellt werden, dass ein unzulässiger Datenabruf nicht möglich sei. Auch der stellvertretende baden-württembergische Datenschutzbeauftragte Peter Diekmann kritisierte die neue Regelung am Montag auf Anfrage der Nachrichtenagentur dapd: "Das Problem der neuen Steuerdatenbank ist, dass eine Vielzahl personenbezogener Daten vorgehalten wird." Diese "Vorratsdatenspeicherung" sei aus verfassungsrechtlicher Sicht fragwürdig. Viele Fragen der Datenschützer seien noch nicht beantwortet. Diekmann forderte den Gesetzgeber auf, die Daten nicht auf Vorrat zu speichern und unzulässige Datenabrufe - beispielsweise von fremden Arbeitgebern - auf jeden Fall zu verhindern.
Der Finanzminister des Landes Baden-Württemberg Willi Stächele (CDU) hingegen sieht in der Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte eine Entlastung von Kommunen, Arbeitgebern und Bürgern. Die Besteuerung werde beschleunigt, da die Bürger in Zukunft ihre Lohnsteuerkarte nicht mehr an ihren Arbeitgeber weitergeben müssten. Stattdessen erhielten die Arbeitgeber die Daten von der Finanzverwaltung elektronisch über eine Datenbank. Die Gemeinden und Städte sind laut Stächele künftig nicht mehr am Lohnsteuerverfahren beteiligt.
Benötigt ein Steuerbürger für das Jahr 2011 erstmals eine Lohnsteuerkarte oder eine Ersatzlohnsteuerkarte, ist hierfür nicht mehr die Gemeinde zuständig. In diesen Fällen stellt ab sofort das zuständige Finanzamt auf Antrag eine Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug, eine sogenannte "Ersatzbescheinigung" aus.