Diakonie Sachsen: Nicht jeder erhält ein Pfändungsschutzkonto
Stand: 20.07.2010
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Dresden - Das neue Pfändungsschutzkonto bietet nach Ansicht der Diakonie Sachsen nicht allen Schuldnern Schutz. "Das so genannte P-Konto hilft nur denjenigen, die von Banken und Sparkassen überhaupt noch ein Konto bekommen", sagte die Referentin Schuldnerberatung, Rotraud Kießling, in Dresden der Nachrichtenagentur ddp. Vielen überschuldeten Menschen würden aber die Bankverbindungen gekündigt und sie erhielten kein neues Konto mehr.
"Ohne bargeldlosen Zahlungsverkehr lässt sich der Alltag aber kaum bewältigen", betonte Kießling. Miete, Nebenkosten oder Lohn würden häufig nur noch per Überweisung bezahlt. Sie forderte deshalb ein gesetzlich verbrieftes Recht auf ein Girokonto für alle. "Bisher müssen Banken auf Antrag ihrer Kunden zwar ein bestehendes Girokonto auf ein Pfändungsschutzkonto umstellen, jedoch kein P-Konto einrichten", bemängelte die Expertin. Auf einem solchen Konto ist ein monatlicher Grundbetrag von 985,15 Euro pfändungssicher.
Um ein Pfändungsschutzkonto einrichten zu lassen, ist die Bescheinigung einer anerkannten Schuldnerberatungen nötig. "Dieser Mehraufwand ist mit dem bisherigen Personal kaum zu bewältigen", sagte Kießling. "In unseren 13 Beratungsstellen der Diakonie Sachsen erhalten deshalb zurzeit nur Klienten eine entsprechende Bescheinigung, die schon länger bei uns eine Schuldnerberatung in Anspruch nehmen", sagte sie.