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Deutschlands Jungunternehmer unerbittlich gegenüber Griechenland

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Berlin - Deutschlands Jungunternehmer zeigen sich dem krisengebeutelten Griechenland gegenüber unerbittlich. Der Verband Junger Unternehmer hat sich gegen Lockerungen bei den Spar- und Reformauflagen für Griechenland ausgesprochen. Die Regeln müssten eingehalten werden. Anderenfalls müsse Griechenland die Euro-Zone verlassen.

Die Vorsitzende des Verbandes Junger Unternehmer, Marie-Christine Ostermann, hat sich gegen Lockerungen bei den Spar- und Reformauflagen für Griechenland ausgesprochen. "Die vereinbarten Vorgaben müssen eingehalten werden", sagte Ostermann der Deutschen Presse-Agentur dpa. "Das ist hier kein Wunschkonzert, sondern extrem wichtig, dass es verbindliche Regeln gibt."

Ostermann geht davon aus, dass Griechenland seine Schulden nicht zurückzahlen kann und die Reformen nicht umsetzen wird. Daher könne es auch keine weiteren Finanzhilfen geben: "Das heißt, dass die Griechen wahrscheinlich in die Insolvenz gehen werden", sagte die Verbandschefin. "Wenn die Regeln nicht eingehalten werden, müssen die Griechen die Konsequenzen tragen und aus dem Euro austreten." Es sei auch die einzige Chance für das Land, mit einer eigenen Währung wieder auf die Beine zu kommen.

Die Folgen und Risiken eines Austritts Griechenlands aus der Euro-Zone hält Ostermann für beherrschbar. "Griechenland ist kein großes Land. Auch wissen wir im Prinzip seit zweieinhalb Jahren, dass das Land zahlungsunfähig ist", sagte die Unternehmerin. "Wir verschleppen die Insolvenz immer weiter. Das macht die Probleme und Spekulationen immer schlimmer."

Investoren in der Euro-Zone wüssten längst, dass es so nicht mehr weiter gehen könne, sagte Ostermann. Die Krise sei lösbar, wenn es auch möglich sei, dass ein Euro-Staat in die Insolvenz gehen oder die Währungsunion verlassen könne: "Das führt letztlich auch zu Verlässlichkeit." Die Euro-Rettungsschirme sollten genutzt werden, um geordnete Insolvenzen und eine stärkere Beteiligung von Gläubigern an Rettungsaktionen zu finanzieren.

Ostermann bekräftigte Forderungen, dass die Euro-Rettungspolitik auch durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg überprüft werden sollte und nicht nur durch das Bundesverfassungsgericht: "Verstöße gegen EU-Recht müssen auch vor dem EuGH verhandelt werden."

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet am 12. September über die Zulässigkeit des Dauerrettungsschirms ESM. Ohne eine Entscheidung Karlsruhes darf Deutschland weder den ESM noch den europäischen Fiskalpakt für mehr Haushaltsdisziplin umsetzen.