Der Chef hilft: Betriebliche Altersvorsorge lohnt sich oft
Stand: 30.05.2014
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Berlin - Das Arbeitsleben war lang genug, jetzt kommt der wohlverdiente Ruhestand. Endlich ist Zeit für Vergnügungen, die in den zurückliegenden Jahrzehnten einfach zu kurz gekommen sind. Damit solche Aktivitäten aber nicht am fehlenden Geld scheitern, sollte rechtzeitig Vorsorge getroffen werden. Eine Variante dafür ist die betriebliche Altersversorgung, kurz bAV. Hierbei helfen der Arbeitgeber und der Staat beim Sparen für den Lebensabend - was sich für den Beschäftigten lohnen kann.
Klassischerweise sind Betriebsrenten eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Er selbst legt die Höhe des Betrags fest, den er für seinen Mitarbeiter zurücklegt. "Die bAV wird traditionell zur Bindung und Motivation von Mitarbeitern genutzt", erklärt Hasso Suliak vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin. Seit Januar 2002 gibt es für gesetzlich rentenversicherte Arbeitnehmer aber auch die Möglichkeit, selbst das Zepter in die Hand zu nehmen: Sie können von ihrem Chef eine betriebliche Altersversorgung verlangen, wenn sie bereit sind, dafür auf Entgelt zu verzichten.
Mit der bAV sinkt das zu versteuernde Einkommen
Konkret bedeutet das, dass ein bestimmter Teil vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers direkt in die bAV fließt. "Möglich ist auch, dass nur das Urlaubs- und/oder das Weihnachtsgeld verwendet werden", sagt Klaus Stiefermann von der Arbeitsgemeinschaft betriebliche Altersversorgung (aba) in Berlin. Der Vorteil der bAV für den Arbeitnehmer: Das zu versteuernde Einkommen sinkt, und auch die Beiträge für die Krankenversicherung und die Rentenversicherung werden niedriger. "Auf eine solche betriebliche Altersversorgung durch Gehaltsumwandlung haben Beschäftigte einen Rechtsanspruch", betont Ralf Scherfling von der Verbraucherzentrale NRW.
Es gelten Höchstgrenzen für die Beiträge
Entweder finanziert der Chef die Beiträge für die Betriebsrente allein oder der Beschäftigte. Grundsätzlich existiert aber auch die Option, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge gemeinsam aufbringen. Egal wie - für Beschäftigte ist ihr Anteil abgabenfrei. Dabei gibt es allerdings Höchstgrenzen. Nach dem Einkommensteuergesetz dürfen vom Grundsatz her die Beiträge im Kalenderjahr vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung nicht übersteigen. "Im Jahr 2014 können Arbeitnehmer 2856 Euro sparen, auf die keine Steuern und Sozialabgaben entrichtet werden müssen", erklärt Scherfling.
Informationen im Personalbüro
Unter bestimmten Voraussetzungen sind weitere 1800 Euro steuerfrei möglich. Auch ein Mindestbetrag, der jährlich gespart werden muss, ist festgeschrieben: Im Jahr 2014 liegt er bei 207,38 Euro. Für Verträge, die vor dem Jahr 2005 abgeschlossen wurden, gelten andere Regeln. Bei individuellen Fragen können sich Arbeitnehmer beispielsweise im Personalbüro ihrer Firma informieren.
Direktversicherung weit verbreitet
"Über welchen Weg konkret die betriebliche Altersversorgung erfolgt, entscheidet der Arbeitgeber", sagt Stiefermann. Grundsätzlich gibt es fünf Möglichkeiten: Direktzusage der Firma an den Beschäftigten, Unterstützungskasse, Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds. "Weit verbreitet ist die Direktversicherung", ergänzt Hasso Suliak. Dabei handelt es sich um eine Lebensversicherung, die der Arbeitgeber für den Beschäftigten abschließt.
Gute Konditionen durch Gruppenangebote
In vielen Branchen existieren Versorgungswerke. Sie verwalten das Geld aus der bAV nicht selbst, sondern arbeiten mit großen Versicherungsgesellschaften zusammen. Das Plus für den Arbeitnehmer: Er profitiert von attraktiven Gruppen-Angeboten und bekommt so oft äußerst günstige Konditionen geboten.
Belastungen während der Rentenzeit
Doch bei allen Vorteilen insgesamt bei der bAV - geschenkt gibt es sie nicht. Zumindest nicht vom Staat. Zwar wird der Arbeitnehmer in der Ansparphase entlastet, dafür aber in der Rentenzeit belastet. Auf die Rente im Rahmen der bAV werden nämlich Steuern und Sozialabgaben fällig. "Das bedeutet, dass der allgemeine Beitragssatz zur Kranken- und Pflegeversicherung vom zukünftigen Rentner alleine gezahlt wird, sofern er in der Rentenphase gesetzlich krankenversichert ist", erläutert Scherfling. Ist der Rentner privat krankenversichert, zahlt er auf die bAV lediglich Steuern.
Auch der Arbeitgeber spart
Aber zurück in die Zeit des Berufslebens: Hier spart nicht nur der Arbeitnehmer bei der bAV Sozialabgaben. Auch das Unternehmen erspart sich den arbeitgeberfinanzierten Teil. "Daher lohnt es sich nachzufragen, ob der Arbeitgeber dem Beschäftigten diese ersparten Sozialbeiträge als zusätzliche Sparrate obendrauf packt", so Scherfling.
Professionelle Beratung sinnvoll
Ob sich die bAV rechnet, muss im Einzelfall geprüft werden. Wer einen Teil seines Einkommens zum Vorsorgesparen verwendet, schmälert die monatlich zur Verfügung stehenden Mittel. "Unter Umständen kann es daher auch Sinn machen, auf andere staatliche geförderte Altersvorsorgeprodukte wie etwa die Riester-Rente zu setzen", sagt Suliak. Scherfling weist darauf hin, dass die Sozialabgabenfreiheit der Sparbeiträge auch bedeutet, "dass die gesetzliche Rente geringer" ausfällt. "In Zweifelsfällen sollten sich Verbraucher professionell beraten lassen", empfiehlt Stiefermann.