Der „Beipackzettel“ für Finanzen kommt erst 2018
Stand: 11.11.2016
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Brüssel - Anders als geplant, kommt der „Beipackzettel“ für Finanzen, der Bankkunden detailliert über die verschiedenen Finanzprodukte und Konditionen aufklären soll, ein Jahr später. Die EU-Kommission hatte diese Neuerung bereits für 2017 geplant. Der Grund für die Verschiebung seien Uneinigkeiten darüber, was konkret in den Papieren stehen soll.
Es geht um die Pflicht von Banken und Versicherungen, Anlegern die teils komplexen Anlageprodukte und deren Risiken verständlich zu erklären. Eine Ende 2014 in Kraft gesetzte EU-Verordnung namens PRIIPS sieht standardisierte Faktenblätter vor, die für unterschiedliche Produkte nach denselben Regeln erstellt werden und die Angebote so vergleichbar machen sollen. Eigentlich sollte dies bis 31. Dezember 2016 umgesetzt sein. Doch sind die EU-Institutionen uneins über die Standards für die Infoblätter. Der CSU-Europaparlamentarier Markus Ferber erklärte, das Parlament habe die "inakzeptablen Detailregelungen" schon vor zwei Monaten zurückgewiesen. Die Verschiebung sei folgerichtig.
Eine Kommissionssprecherin betonte, es sei keine leichte Entscheidung gewesen, zumal die Transparenz für Verbraucher erhöht werden solle. Die Fristverlängerung beziehe sich nur auf die technischen Vorgaben für die Beipackzettel. Die Regelungen würden nicht wieder aufgemacht. In Deutschland gibt es solche Beipackzettel schon. Verbraucherschützer kritisieren an der EU-Regelung, dass sie die Informationspflicht nur für gebündelte Anlageprodukte vorsieht, Aktien und Anleihen aber nicht erwähnt. Fielen Beipackzettel für diese Produkte weg, wäre dies ein Rückschritt, hatte die Verbraucherzentrale Bundesverband im Frühjahr eingewandt.