Datenschützer kritisieren Schufa-Betrugsdatei
Stand: 15.09.2014
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Hamburg - Eine neue bundesweite Betrugsdatei der Schufa ist nach Informationen des Radioprogramms NDR Info ins Visier von Datenschützern geraten. Die Aufsichtsbehörden mehrerer Bundesländer, darunter Nordrhein-Westfalen und Hamburg, zweifeln an der rechtlichen Zulässigkeit einer Datenbank dieser Art, in die mutmaßlich betrügerische Bankkunden eingespeichert werden.
In Schleswig-Holstein hält man das Verfahren für rechtswidrig: "Es gibt für diese Datensammlung keine Rechtsgrundlage", so Sven Polenz vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz. Teilnehmenden Banken aus Schleswig-Holstein drohe ein Verfahren und möglicherweise ein Bußgeld. Deutschlands größte Auskunftei erklärte hingegen, der Betrieb der neuartigen Datenbank sei zulässig. Das bestätigte auch der für das Wiesbadener Unternehmen zuständige Hessische Landesdatenschutzbeauftragte.
Die Schufa hatte die "Fraudpool" genannte Datenbank am 1. Juli 2014 in Betrieb genommen und seither nach Angaben eines Mitarbeiters rund eine halbe Million Anfragen bearbeitet. Einer der ersten Teilnehmer ist die Santander Consumer Bank, die deutschlandweit mehr als sechs Millionen Kunden hat. Zunächst 19 Kreditinstitute haben ihre Absicht bekundet, am Schufa-"Fraudpool" teilzunehmen.
Milliardenschaden durch Kundenbetrug
Seit Jahren war in der Bankenbranche gefordert worden, systematischer gegen Betrugsversuche vorzugehen. Laut einer Umfrage unter 30 Banken verursachen betrügerische Kunden jährlich einen Schaden von mindestens 75 Millionen Euro. Die neue Betrugsdatenbank helfe, so die Schufa, "die Interessen von ehrlichen Bürgern und Unternehmen zu wahren, indem Betrug erkannt und dadurch entstehende Schäden vermieden werden können".
Da in den Pool nicht nur Straftaten, sondern auch lediglich "Auffälligkeiten" eintragen werden, fürchten Datenschützer jedoch, dass auch Unschuldige auf diese Weise gespeichert werden. Finanzinstitute seien zu einer sorgfältigen manuellen Prüfung verpflichtet, so die Schufa. Zudem würden Betroffene im Rahmen einer Schufa-Auskunft informiert, wenn sie diese von sich aus anforderten.