Das Bundesverfassungsgericht vor der Entscheidung zum ESM
Stand: 10.09.2012
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Berlin/Karlsruhe - Am kommenden Mittwoch entscheidet das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, ob Deutschland dem Rettungsschirm ESM beitreten darf. Durch die zahlreichen Klagen beim Verfassungsgericht war es zu einer Verzögerung gekommen, eigentlich sollte der ESM bereits im Juli starten. Karlsruhe ist mittlerweile zu einem Ort der Hoffnung für Euro-Skeptiker geworden.
Rund 37.000 Menschen vertritt Christoph Degenhart mit seinen Klagen gegen den Euro-Rettungsschirm - mehr als je zuvor in einer Verfassungsbeschwerde. Doch vor der Entscheidung am Mittwoch (12. September) äußert sich der Leipziger Jura-Professor eher skeptisch: "Was auch immer das Bundesverfassungsgericht entscheidet - die Europäische Zentralbank könnte das Urteil konterkarieren, indem sie unbegrenzt frisches Geld druckt."
Die Gewichte haben sich etwas verlagert, seit EZB-Chef Mario Draghi am Donnerstag bekanntgab, dass die Zentralbank unter bestimmten Bedingungen unbegrenzt Anleihen von Krisenländern kaufen will. "Die aktuellen Entwicklungen bei der EZB bestätigten unsere schlimmsten Befürchtungen", meint Degenhart. "Die Reihe der Rechtsbrüche setzt sich fort. Das Gericht ist die letzte Instanz, die überhaupt noch eine effektive Kontrolle gewährleisten könnte."
Euro-Skeptiker setzen auf Karlsruhe
Schon seit längerem ist Karlsruhe eine Art Wallfahrtsort für alle, die den Zug der europäischen Integration noch irgendwie aufhalten wollen. Dies mag auch daran liegen, dass die im Bundestag vertretenen Parteien - mit Ausnahme der Linken - in Europa-Fragen größtenteils einig sind. So kann der Eindruck entstehen, es gäbe für den Bürger "nichts mehr zu wählen", wie es der ehemalige Greenpeace-Chef Thilo Bode vor kurzem in der "FAZ" formulierte.
Manche Antragsteller kommen immer wieder - etwa Karl Albrecht Schachtschneider, der schon 1992 gegen den EU-Vertrag von Maastricht klagte, 2008 gegen den Vertrag von Lissabon vorging und 2010 die Griechenland-Hilfen verhindern wollte.
Das "Ja, aber" der Verfassungsrichter
Im Ergebnis hatten diese Klagen keinen Erfolg. Doch das "Ja" aus Karlsruhe war bei näherer Betrachtung meist ein "Ja, aber". Die juristische Grundkonstruktion ist dabei gar nicht so kompliziert: Solange die demokratische Legitimation der EU in erster Linie über die nationalen Parlamente geschieht, müssen dem Parlament - also dem Bundestag - substanzielle Befugnisse bleiben. Das Grundgesetz schützt den Bürger davor, dass sein Wahlrecht gewissermaßen bedeutungslos wird, weil der Bundestag nichts Wesentliches mehr zu entscheiden hätte.
Hierauf aufbauend, stellt Karlsruhe immer wieder Bedingungen. Im Lissabon-Urteil schließlich zogen die Richter eine Grenze: Der Beitritt zu einem "europäischen Bundesstaat" wäre mit dem Grundgesetz nicht zu machen.
Die Kritik kam prompt - beispielsweise vom ehemaligen Außenminister Joschka Fischer: "Karlsruhe ballert in seiner Entscheidung mit verfassungsrechtlichen Kanonen auf imaginierte Spatzen", donnerte der Grünen-Politiker. Er vermutete unlautere Motive: "Karlsruhe passt die ganze Richtung der EU hin zu einer vertieften Integration nicht; das Gericht möchte dieser nunmehr einen nationalen Riegel vorschieben."
Den Vorwurf der Europa-Feindlichkeit sind die Richter seither nicht mehr losgeworden - zuletzt war es der CDU-Außenpolitiker Karl Lamers, der dem Gericht vorwarf, es habe "eine skeptische Europa-Haltung in Deutschland salonfähig gemacht".
"Das ist kennzeichnend für die alte Garde der Europa-Politiker: Man tut so, als sei jede Kritik an der Art und Weise der Integration anti-europäisch", meint hingegen Christoph Degenhart. Der Verein "Mehr Demokratie", dessen Verfassungsbeschwerde Degenhart gemeinsam mit der ehemaligen Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) vertritt, steht für eine neue Art von Euro-Klagen: Für Kläger, die nicht grundsätzlich gegen die europäische Integration sind - die aber Bauchschmerzen haben, wenn sie zusehen müssen, wie die Entscheidungen zustande kommen.
"Wir sind jetzt in einer Situation, in der offen darüber diskutiert wird, welche Art und welche Tiefe der Integration wir wollen", meint Degenhart. "Diese Diskussion haben wir auch dem Bundesverfassungsgericht zu verdanken."
Verfassungsgericht knüpft Zustimmung an Bedingungen
Das Gericht hat in den entscheidenden Momenten nie die Reißleine gezogen - auch die Griechenland-Hilfen im vergangenen Jahr wurden letztlich genehmigt. Wohl aber haben die Richter Bedingungen gestellt, und vor allem den Bundestag immer wieder in die Pflicht genommen.
Es spricht einiges dafür, dass es auch diesmal so kommen wird: In der mündlichen Verhandlung im Juli zielten viele Fragen der Richter darauf, ob und wie sich sicherstellen lässt, dass das finanzielle Risiko für Deutschland nicht unkontrolliert über die 190 Milliarden Euro hinausschießt, die der Bundestag genehmigt hat. Und auch das Verfahren - die ungewöhnlich lange Zeit für eine Eilentscheidung - spricht dafür, dass das Gericht etwas Komplizierteres sagen möchte als ein einfaches "Ja" oder "Nein".