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Das Bürgerkonto der Sparkassen: Fragen und Antworten

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: AFP

Berlin - Die Sparkassen bieten ab Anfang Oktober jedem ein sogenanntes Bürgerkonto an. Verbraucher sollen so die Möglichkeit bekommen, am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilzunehmen - auch wenn sie kein regelmäßiges Einkommen beziehen.

Kann das Bürgerkonto wirklich jeder eröffnen?

Grundsätzlich ja. Allerdings dürfen die Sparkassen sich bei manchen Kunden auch weiterhin weigern, ein Konto zu eröffnen - etwa bei solchen, die zum Beispiel "Dienstleistungen bei Kreditinstituten missbraucht oder Kontoführungsentgelte nicht entrichtet" haben. "Da ist noch viel Spielraum für die Sparkassen drin", kritisiert die Referentin für Schulden und Insolvenzen des Verbraucherzentralen Bundesverbandes (vzbv), Jana Brockfeld. "Wir würden uns hier einen abschließenden Katalog wünschen."

Ist das Modell wirklich neu?

Guthabenkonten für alle - dazu hatte die Kreditwirtschaft sich bereits 1995 selbst verpflichtet. Wie das Bürgerkonto lässt sich auch das "Konto für Jedermann" nicht überziehen. In zwei Punkten bieten die Sparkassen aber Verbesserungen: Sie haben sich verpflichtet, nicht mehr Gebühren dafür zu verlangen "als bei einem vergleichbaren Konto mit Überziehungsmöglichkeit". Und bei Beschwerden über die Ablehnung oder Kündigung eines Bürgerkontos wollen sie sich immer an die Entscheidungen der zuständigen Schlichtungsstelle halten.

Was fordern Verbraucherschützer?

Brockfeld vom vzbv lobt die Sparkassen für ihre Zusicherung, da Kunden sich bislang nur auf Empfehlungen der Kreditwirtschaft berufen konnten. Sie fordert aber weiterhin eine gesetzliche Verpflichtung der Banken, für jeden ein Konto zu führen. Selbstverpflichtungen der Branche reichten nicht aus.