Darlehen: Vorfälligkeitsentschädigung prüfen lassen
Stand: 25.04.2012
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Leipzig - Wenn ein Kunde ein Darlehen vorzeitig zurückzahlt, kann die Bank oder Sparkasse eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnen, deren Höhe das Kreditinstitut selbst festlegt. Die Verbraucherzentrale Sachsen rät den Verbrauchern dennoch, die ihnen berechnete Entschädigung prüfen zu lassen. Denn nicht immer ist die Forderung rechtens.
So verlangte etwa ein Geldinstitut von einer Kundin eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von rund 5300 Euro. Bei der Überprüfung des Vertrages wurde festgestellt, dass der aufgenommene 50.000 Euro-Festzinskredit nicht durch ein Grundpfandrecht abgesichert war. Daher könne der Kunde in diesem Fall seinen Vertrag nach Ablauf von sechs Monaten nach vollständigem Empfang des Darlehens und unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist auflösen, erklären die Verbraucherschützer. Eine Vorfälligkeitsentschädigung sei hier vorgesehen. Die Kundin musste daher den Betrag nicht bezahlen.
Nachrichten zum Thema
- Urteil: Keine Gebühren bei vorzeitiger Darlehensauflösung
- Kontogebühren für Darlehenskonto sind unzulässig
- In der Not: Dispokredit oder Darlehen?
- Kredit zum Nulltarif? So tricksen Banken bei Darlehensangeboten
- BGH-Urteil verbessert Schutz säumiger Darlehensnehmer
- Muster-Widerrufsbelehrung für Darlehensverträge beschlossen