CFDs für Privatanleger? Bafin schiebt teilweise Riegel vor
Stand: 09.05.2017
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Frankfurt/Main (dpa) - Deutsche Privatanleger können zukünftig nicht mehr mit CFDs mit Nachschusspflicht handeln. Diese würden nach Ansicht der Finanzaufsicht ein „unkalkulierbares Verlustrisiko“ darstellen. Die Anbieter der Papiere haben nun drei Monate Zeit, auf das Verbot zu reagieren.
Mit CFDs können Anleger auf die Kursentwicklungen etwa von Aktien oder Rohstoffen spekulieren. Verglichen mit Direktinvestments ist der Kapitaleinsatz gering, da die Papiere nur die Kursänderungen abbilden. Bei einer positiven Abweichung erhält der Anleger den Differenzbetrag, bei einer negativen muss er diesen ausgleichen. Bei CFDs mit Nachschusspflicht wetten Anleger nicht nur mit ihrem eingesetzten Geld, sondern müssen Geld nachschießen, wenn die auszugleichende Differenz den Kapitaleinsatz übersteigt. Sie können schlimmstenfalls ein Vielfaches ihres Geldes verlieren. „Das können wir aus Verbraucherschutzgründen nicht akzeptieren“, so Roegele.
Die Anbieter von CFDs hatten zu Jahresbeginn noch versucht, die Verbotspläne der Bafin abzuwenden, indem sie schärfere Regeln zur Selbstverpflichtung für die Branche vorschlugen. Dies scheiterte nun. Gegen CFDs ohne Nachschusspflicht geht die Bafin aber nicht vor. Die Behörde hatte bereits 2016 am Finanzmarkt interveniert und mit einem Verbot von sogenannten Bonitätsanleihen gedroht. Nach Zugeständnissen der Finanzbranche hatte sie aber darauf verzichtet.