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Bundesverfassungsgericht urteilt über Rettungspolitik der EZB

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Karlsruhe/Frankfurt - Am 21. Juni urteilt das Bundesverfassungsgericht über den Kurs der EZB in der Euro-Schuldenkrise. Das Urteil wird ein Wegweiser sein, wie viel Eigenmacht den Währungshütern in künftigen Krisen erlaubt ist. Und auch dafür, welches Gericht in dieser Frage das letzte Wort hat: Karlsruhe oder Luxemburg.

Um was genau geht es?

Dafür braucht es einen Blick zurück in den Sommer 2012. Aus Griechenland kommen immer neue Hiobsbotschaften, viele sehen die Eurozone am Abgrund. Notenbank-Präsident Mario Draghi versucht, die Märkte zu beruhigen und verkündet: "Die EZB wird alles ("whatever it takes") tun, um den Euro zu retten." Wenig später lässt er Taten folgen mit dem Beschluss, notfalls unbegrenzt Staatsanleihen von Krisenstaaten zu kaufen. Obwohl niemals eingesetzt, sorgt das Programm mit dem Namen "Outright Monetary Transactions" (OMT) für eine Entspannung der Lage. Umstritten ist aber bis heute, ob die EZB damit nicht ihre Kompetenzen überschritten hat.

Wie sehen die Karlsruher Richter die Sache?

Sie haben auf mehrere Verfassungsklagen hin unmissverständlich Position bezogen: "Gewichtige Gründe" sprächen dafür, dass der OMT-Beschluss in die Zuständigkeit der EU-Staaten übergreife und gegen das Verbot der Mitfinanzierung von Staatshaushalten verstoße, heißt es in einem Beschluss von Anfang 2014. Vor ihrem endgültigen Urteil legten die Richter aber einige Fragen dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor - ein Novum. Die Luxemburger Richter kamen zu dem Schluss, dass die EZB-Maßnahme rechtmäßig war.

Wie lässt sich dieser Konflikt auflösen?

Das ist nun die spannende Frage. Dietrich Murswiek, Prozessvertreter des Klägers Peter Gauweiler (CSU), sprach in der jüngsten Verhandlung am 16. Februar gar von einem "Endspiel". Prinzipiell sind die deutschen Richter in ihrer Entscheidung unabhängig und allein dem Grundgesetz verpflichtet. Setzen sie sich aber über die Einschätzung des EuGH unbeeindruckt hinweg, wäre das ein offener Affront, der das Verhältnis der beiden Gerichte nachhaltig belasten dürfte. Schwer vorstellbar ist allerdings auch, dass Karlsruhe von seiner Kritik am EZB-Kurs nun völlig abrückt - das wiederum wäre ein ziemlicher Gesichtsverlust. Vieles spricht daher für einen Mittelweg.

Wie könnte ein solcher Kompromiss aussehen?

Das EuGH-Urteil von Juni 2015 lässt einigen Raum für Konkretisierung. Denkbar wäre also, dass die Verfassungsrichter der EZB das Programm grundsätzlich durchgehen lassen, aber Bedingungen für die Umsetzung formulieren. Einige Leitplanken sind in dem Beschluss von 2014 bereits vorgezeichnet. Dort heißt es, dass eine "einschränkende Auslegung" den OMT-Beschluss unter Umständen heilen könnte. Und die Richter sagen auch, wie das gehen könnte: indem ein Schuldenschnitt ausgeschlossen wird, Anleihen nicht in unbegrenzter Höhe angekauft und Eingriffe in die Preisbildung möglichst vermieden werden. Der EuGH wiederum hat bestimmte Bedingungen für den Staatsanleihen-Kauf an den Sekundärmärkten formuliert. Das könnten Kompromisslinien sein.

Was steht für die EZB und die Eurozone auf dem Spiel?

Viel, bei einem negativen Votum. Die Bundesbank dürfte vermutlich nicht bei OMT-Anleihenkäufe mitmachen. Die Bundesbank ist größter Anteilseigner der EZB. Sollte sie sich nicht beteiligen dürfen, wäre das Versprechen Draghis nicht mehr so viel wert. Das könnte neue Turbulenzen im Euroraum auslösen, kurz vor dem Brexit-Referendum.

Hat das Urteil Auswirkungen auf die aktuellen Anleihenkäufe?

Es wäre nicht direkt übertragbar, weil das gewaltige Anleihenkauf-Programm ("Quantitative Easing", QE) eine andere Stoßrichtung hat. Die Währungshüter pumpen seit März 2015 über den Kauf von Staatsanleihen und anderen Wertpapieren aus dem gesamten Euroraum zusätzliches Geld in den Markt, um Konsum und Investitionen und damit die gefährlich niedrige Inflation anzukurbeln. QE soll bis mindestens Ende März 2017 laufen, mit einem Gesamtvolumen von dann 1,74 Billionen Euro.

Gegen diese auch unter Ökonomen umstrittenen Käufe gibt es allerdings ebenfalls Verfassungsbeschwerden. Die Kläger werfen der Notenbank vor, ihr Mandat zu überschreiten und demokratische Grundrechte der Deutschen zu übergehen. Die EZB lege immer neue Programme auf, die unkalkulierbare Risiken für die Bilanz der Bundesbank und damit auch den deutschen Steuerzahler zur Folge hätten. Das Problem: Vor einem möglichen Urteil zum QE-Programm hat die EZB längst Fakten geschaffen. Seit Juni kauft die Notenbank auch Unternehmensanleihen.