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Bundesverfassungsgericht genehmigt ESM unter Auflagen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa | AFP

Karlsruhe/Berlin/Luxemburg - Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am heutigen Mittwochmorgen seine Entscheidung zum Euro-Rettungsschirm ESM und zum Fiskalpakt verkündet: Deutschland wird sich beteiligen, aber mit Vorbehalt. Die Bundesregierung müsse bei der Ratifizierung der Verträge sicherstellen, dass ihre Haftung auf 190 Milliarden Euro begrenzt ist, so die Verfassungsrichter.

Ohne erneute Zustimmung Deutschlands - und damit des Bundestags - dürfen demnach keine höheren Zahlungsverpflichtungen begründet werden.

Damit kann Deutschland dem permanenten Euro-Rettungsschirm ESM unter Erklärung entsprechender völkerrechtlicher Vorbehalte beitreten. Deutschland hat bislang als einziges Euro-Land den Vertrag über den "Europäischen Stabilitätsmechanismus" ESM noch nicht ratifiziert. Erst mit der Beteiligung des größten Mitgliedsstaats kann der Rettungsschirm in Kraft treten.

Entscheidung zum ESM nur vorläufig

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, wies darauf hin, dass die heutige Entscheidung zum Rettungsschirm nur vorläufig sei. Eine Hauptverhandlung werde folgen.

Reaktionen auf das Urteil des Verfassungsgerichts

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes begrüßt. "Das ist ein guter Tag für Deutschland, und das ist ein guter Tag für Europa", sagte Merkel im Bundestag in der Generaldebatte über die Haushaltspläne der schwarz-gelben Koalition. "Deutschland sendet heute einmal mehr ein starkes Signal nach Europa und darüber hinaus." Das Gericht habe den Weg für den ESM und den Fiskalpakt freigemacht und zugleich die Rechte des Parlaments bekräftigt. Dies gebe allen Sicherheit - im Bundestag, aber auch den deutschen Steuerzahlern.

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) zeigte sich zufrieden mit dem Karlsruher Urteil. "Die Position der Bundesregierung ist ausdrücklich bestätigt worden. Jeder kann jetzt sicher sein, es verstößt nicht gegen das Grundgesetz", sagte der CDU-Politiker in einem ARD-Interview. "Und der Respekt vor dem Verfassungsgericht führt jetzt hoffentlich dazu, dass auch die Kläger in Zukunft auch nicht mehr behaupten, dieser Vertrag verletze das

Der CDU-Politiker Wolfgang Bosbach sieht trotz des Karlsruher Urteils zum Euro-Rettungsschirm ESM enorme Haftungsrisiken für Deutschland. "Ich registriere das Urteil mit gemischten Gefühlen", sagte er der Nachrichtenagentur dpa. Positiv sei, dass die Parlamentsrechte gestärkt würden. "Auf der anderen Seite ist die Haftungsobergrenze von 190 Milliarden Euro nur scheinbar beruhigend." Wenn die Europäische Zentralbank zeitgleich ankündige, notfalls in unbegrenzter Höhe Staatsanleihen anzukaufen, wachse auch der deutsche Haftungsanteil. "Wenn die EZB diesen Kurs wie angekündigt fortführt, dann werden unsere Haftungsrisiken immer größer."

Der Chefvolkswirt der Berenberg Bank, Holger Schmieding, sprach von einem großen Schritt zur Überwindung der Euro-Krise. "In den letzten sechs Wochen haben die Bundesregierung, das Bundesverfassungsgericht und die Europäische Zentralbank die Wahrscheinlichkeit deutlich erhöht, dass sich Unruhen künftig nicht mehr so heftig auswirken werden wie zuletzt." Nun könne das Vertrauen allmählich zurückkehren, so dass die deutsche Wirtschaft ihre Stagnation überwinde und zum Jahresende wieder Fahrt aufnehme.

Karlsruhe prüft im Hauptsacheverfahren EZB-Anleihekäufe

Der Eilantrag des CSU-Politikers Peter Gauweiler, den Rettungsschirm so lange zu stoppen, bis die Europäische Zentralbank ihren Beschluss über den Ankauf von Staatsanleihen rückgängig gemacht habe, wurde abgelehnt. Das Gericht behalte sich allerdings vor, im Hauptsacheverfahren zu prüfen, ob die EZB ihre Kompetenzen überschritten habe.

"Die Prüfung hat ergeben, dass die angegriffenen Gesetze die Verfassung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht verletzen", sagte Voßkuhle. "Daher waren die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abzulehnen." Andererseits gebe es einige "Unsicherheiten" bei der Auslegung des ESM-Vertrags. Deshalb seien die Vorbehalte erforderlich, um die Haftungsbegrenzung sowie eine ausreichende Informierung von Bundestag und Bundesrat zu sichern.

Über die "Zweckmäßigkeit und Sinnhaftigkeit" des von Bundestag und Bundesrat mit großer Mehrheit verabschiedeten Rettungspakets hätte das Bundesverfassungsgericht nicht zu entscheiden, sagte Voßkuhle. Dazu seien in erster Linie diejenigen berufen, "die direkt vom Volk gewählt sind".

Mehrere Gruppen von Klägern hatten in Karlsruhe Eilanträge gegen den permanenten Euro-Rettungsschirm und den europäischen Fiskalpakt für mehr Haushaltsdisziplin eingelegt. Unter den Beschwerdeführern sind der CSU-Politiker Peter Gauweiler, die ehemalige Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) und die Fraktion der Linken im Bundestag. Außerdem haben sich rund 37.000 Bürger einer Beschwerde des Vereins "Mehr Demokratie" angeschlossen. Die Kritiker hatten eine mangelnde demokratische Legitimation der Rettungsmaßnahmen beanstandet.

ESM als Stabilisator für den Euro-Raum

Der Europäische Stabilitätsmechanismus ESM soll den im Mai 2010 gespannten ersten "Rettungsschirm" EFSF ablösen und langfristig zur Stabilisierung des Euro-Raums beitragen. Der ESM soll Krisenländer mit Notkrediten von bis zu 500 Milliarden Euro unterstützen. Zum ESM-Kapital von 700 Milliarden Euro steuert Deutschland 21,7 Milliarden Bareinlagen und 168,3 Milliarden Garantien bei. Im Extremfall kann der Bundeshaushalt also mit 190 Milliarden Euro belastet werden.

Der Euro-Rettungsfonds ESM soll im Oktober in Kraft gesetzt werden. Der Vorsitzende der Eurogruppe, Luxemburgs Regierungschef Jean-Claude Juncker, plant, den Gouverneursrat des Rettungsfonds am Rande eines Treffens der Eurogruppe am 8. Oktober erstmals einzuberufen. Er rechne jetzt mit den noch ausstehenden Beschlüssen für die Inkraftsetzung des ESM, teilte Juncker am heutigen Mittwoch in Luxemburg mit.