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Bundesverband deutscher Banken schlägt SEPA-Alarm

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: AFP

Berlin - Bis zur Umstellung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs am 1. Februar 2014 blieben nur noch 32 Tage, aber die Lage sei "immer noch besorgniserregend", erklärte am Montag Hauptgeschäftsführer Michael Kemmer in Berlin. Er appellierte an Unternehmen und Vereine und besonders an kleine und mittelständische Firmen, die Umstellung von Überweisungen und Lastschriften auf den europäischen Zahlungsverkehr (SEPA) nicht länger aufzuschieben - sondern jetzt aktiv anzugehen.

Deutschland sei "ein Lastschriftenland" mit täglich 35 Millionen Lastschriften und einem Marktanteil im Euro-Raum von 47 Prozent. Immer noch fänden 90 Prozent aller Lastschriften "in der alten Welt" statt, nur zehn Prozent seien SEPA-konform, erklärte Kemmer. Das sei "alarmierend". Bei den Überweisungen sehe die Sache ein wenig positiver aus - derzeit 32 Prozent aller Überweisungen im SEPA-Format seien aber "nicht genug". "Es besteht immer noch enormer Handlungsbedarf, und das unter immensem Zeitdruck", mahnte Kemmer.

SEPA ist der aus 33 Staaten bestehende Einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum. Dazu gehören die 28 EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, die Schweiz und Monaco. Ziel ist eine Vereinfachung des grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrs. Mit SEPA ändern sich die Bankverbindungsdaten: Die bisherigen Kontonummern und Bankleitzahlen werden abgeschafft und durch neue internationale Kontonummern ersetzt, die sogenannten IBAN (englisch: International Bank Account Numbers). Diese bestehen aus 22 Stellen. Für deutsche Bankkunden beginnt die IBAN mit DE, es folgen zwei neue Ziffern - dann die altbekannte Bankleitzahl und Kontonummer.

Unternehmen müssen ihre Buchungssoftware für SEPA umstellen und die Bankverbindungen ihrer Kunden für Lastschriften mit IBAN und BIC erfassen. Ähnlich gilt das für Vereine. Zudem müssen sie sich bei der Bundesbank eine sogenannte Gläubiger-ID besorgen, eine Nummer, mit der sie als Gläubiger im Zahlungsverkehr eindeutig identifiziert werden können. Für neue Einzugsermächtigungen müssen sie sich dann auch entsprechende neue SEPA-Mandate ausstellen lassen.