Bundestag beschließt Erhöhung der Minjob-Grenze auf 450 Euro
Stand: 26.10.2012
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Berlin - Die Verdienstobergrenze für Minijobber steigt von 400 auf 450 Euro. Das hat der Bundestag am Donnerstag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen beschlossen. Die Oppositionsparteien SPD, Linke und Grüne stimmten geschlossen dagegen. Auch Gewerkschaften und Sozialverbände kritisierten die Anhebung.
Flankiert werden soll die Neuregelung, die der Bundesrat noch aufhalten kann, von einer Versicherungspflicht für die gesetzliche Rentenversicherung. Daraus können sich die Minijobber auf Antrag aber befreien lassen. Die Bundesregierung rechnet damit, dass etwa 90 Prozent der Betroffenen davon Gebrauch machen werden.
Falsche Anreize
Opposition, Gewerkschaften und Sozialverbände nannten die Anhebung der Verdienstgrenze unverantwortlich, weil damit die Nische für unterbezahlte und schlecht abgesicherte Arbeit ausgeweitet werde. Der DGB warnte, Minijobber seien schon heute akut armutsgefährdet. "Und sie gehören zu den Hauptrisikogruppen für spätere Altersarmut." Die Arbeiterwohlfahrt sprach von falschen Anreizen, die IG Bau verlangte, Minijobber ab dem ersten Euro in den Sozialversicherungsschutz einzubeziehen.
Die Verdienstobergrenze war seit 2003 nicht mehr angehoben worden. Im Bundestag votierten in namentlicher Abstimmung 315 Abgeordnete von Union und FDP für die Neuregelung, 268 Parlamentarier der Opposition stimmten dagegen.
Kritiker sprechen von "Niedriglohnfallen"
Die Erwartung, dass das Einkommen der Minijobber durch die Anhebung steigt, ist nach Einschätzung der Opposition abwegig. Im Schnitt erhielten Minijobber nicht 400, sondern nur 220 Euro, sagte die sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Anette Kramme. Viele Minijobber - davon die Mehrzahl Frauen - landeten erfahrungsgemäß in einer "biografischen Sackgasse". Für die Kritiker sind Minijobs schlicht "Niedriglohnfallen".
Der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Karl Schiewerling (CDU), verteidigte die Neuregelung: Damit werde ein Inflationsausgleich und "ein Stück Gerechtigkeit" geschaffen. Er hoffe, dass viele Minijobber die Chance zum Eintritt in die Rentenversicherung nutzten, da sie damit Zugang zu Rentenanwartschaften, zur Erwerbsminderungsrente, zur Rehabilitation und zum Riestersparen erhielten.
"Minijobs sind gewollt und werden gebraucht"
Für die Linksfraktion forderte Diana Golze die komplette Abschaffung der Minijobs. "Nicht die Löhne der Minijobber werden steigen, sondern deren Zahl", kritisierte sie. Altersarmut sei für Minijobber vorprogrammiert. Daran ändere auch die neue Pflicht zur Rentenversicherung nichts: Nach 45 Jahren im 450-Euro-Minijob gebe es am Ende nur eine Rente von 205,70 Euro. Nach den Worten der Grünen-Arbeitsmarktexpertin Brigitte Pothmer haben Minijobs als Brücke in den regulären Arbeitsmarkt versagt.
Redner der Koalition verwahrten sich dagegen, geringfügige Beschäftigung zu skandalisieren. Dies sei unredlich, da es in allen Fraktionen - selbst bei den Linken - 400-Euro-Jobs gebe, sagte der FDP-Abgeordnete Sebastian Blumenthal. Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Johannes Vogel, wies den Vorwurf des Lohndumpings zurück: "Minijobs haben im Regelfall mit Niedriglohn nichts zu tun", sagte er unter Berufung auf das Statistische Bundesamt. "Minijobs sind gewollt und werden gebraucht."