Bundesregierung plant Ausweitung des Anlegerschutzes
Stand: 17.02.2011
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Berlin - Die schwarz-gelbe Bundesregierung will den für Banken und Kreditinstitute geltenden Anlegerschutz auf die freien Vermittler von Finanzdienstleistungen ausweiten. Das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesfinanzministerium brachten dazu einen gemeinsamen Entwurf auf den Weg, der "einen umfassenden und einheitlich hohen Schutz vor allem für private Anleger gewährleisten" soll, so die Ministerien am Donnerstag in Berlin.
Der Gesetzentwurf sieht neben verschärften Prospektvorgaben und der Einführung von Beipackzetteln für sogenannte Graumarktprodukte die Verschärfung der Anforderungen an gewerbliche Finanzanlagenvermittler vor, hieß es. Diese müssten künftig eine Sachkundeprüfung ablegen und eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen. Zudem sollen sie dem Entwurf zufolge wie Berater von Banken auch Beratungsprotokolle erstellen, Beipackzettel aushändigen und ihre Provisionen offen legen.
Erst in der vergangenen Woche hatte der Bundestag ein Gesetz beschlossen, das die Regeln für Anlageberater bei Banken verschärfen soll. Laut Gesetz sollen sich Anleger vor der Kaufentscheidung künftig besser mithilfe von Produktinformationsblättern informieren können. Die Anforderungen an die Qualifikation der Berater sollen erhöht werden. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.
Mit dem aktuell vorliegenden Gesetzentwurf würden die bestehenden Regelungslücken geschlossen, teilten die beiden Ministerien mit.