Bundesregierung legt neuen Entwurf zur Lebensversicherung vor
Stand: 30.05.2014
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Berlin - Angesichts der anhaltenden Niedrigzinsphase plant die Bundesregierung eine Reihe von Änderungen bei Lebensversicherungen. Der Referentenentwurf für das Reformgesetz sehe ein "ausbalanciertes" Maßnahmenpaket vor, das von allen Akteuren einen Beitrag zur Stabilisierung der Lebensversicherungsbranche und damit auch der Altersvorsorge verlange, hieß es am Dienstag in Regierungskreisen. Die Änderungen betreffen demnach Versicherungsunternehmen, Aufsicht, Vertrieb und die Versicherten selbst. Damit solle sichergestellt werden, dass die Versicherer die Zusagen an ihre Kunden langfristig erfüllen können.
Versicherungsunternehmen sollen ihre Kunden stärker an den Risikoüberschüssen beteiligen, die vor allem durch die Verwendung vorsichtiger Sterbetafeln entstehen. Der entsprechende Satz soll den Angaben zufolge von derzeit 75 Prozent auf 90 Prozent angehoben werden. Allein 2012 beliefen sich die Risikogewinne aller Versicherer auf 800 Millionen Euro.
Riskien sollen früher erkannt werden
Risiken bei Versicherungsunternehmen sollen in Zukunft sowohl vom Unternehmen als auch von der Aufsicht früher erkannt werden. Dafür sollen die Unternehmen selbstständig Vorsorgemaßnahmen ergreifen und mehrjährige Prognoserechnungen erstellen.
Bei den in den vergangenen Monaten bereits heftig diskutierten Bewertungsreserven plant die Regierung eine "gerechtere Beteiligung der Gesamtheit der Versicherten". Es dürfe nicht sein, "dass an die ausscheidenden Versicherten Mittel ausgezahlt werden, die für die Erfüllung der den verbleibenden Versicherten gegebenen Garantiezusagen benötigt werden", hieß es in Berlin. An Bewertungsreserven, die aus Immobilien und Aktien resultieren, sollen die Versicherten weiter beteiligt werden.
Regierung will mehr Generationengerechtigkeit
Anders sei es hingegen bei Bewertungsreserven aus Staatsanleihen. Bevor diese ausgezahlt werden, soll künftig geklärt werden, ob die Garantieleistungen aller Versicherten eines Unternehmens auch tatsächlich gewährleistet sind. Nur wenn die Bewertungsreserven aus Staatsanleihen höher sind als eine eventuelle Finanzierungslücke, wird ein Teil des Geldes ausgeschüttet. Hiermit strebt die Regierung eine größere Generationengerechtigkeit an. Eine Stichtagsregelung ist den Angaben zufolge nicht geplant.
Bewertungsreserven sind Wertsteigerungen von Aktien oder Anleihen. Kauft eine Versicherung von den Kundenprämien eine Aktie für 100 Euro, bleibt ihr Buchwert in der Bilanz auch fünf Jahre später bei 100 Euro, auch wenn der Kurs auf 120 Euro gestiegen ist. Die 20 Euro Differenz zwischen Marktwert und Kaufwert ist die sogenannte Bewertungsreserve.
Gleichzeitig ist eine Ausschüttungssperre geplant. Aktionäre eines Lebensversicherers müssten in dem Maße auf Dividenden verzichten, wie die Garantiezusagen an die Kunden nicht sichergestellt seien, hieß es. Somit leisteten sowohl Eigentümer als auch ausscheidende Versicherungsnehmer einen Beitrag zur Reform.
Diese sieht auch eine Senkung des Höchstrechnungszinses, umgangssprachlich Garantiezins genannt, vor: Er soll zum 1. Januar 2015 von 1,75 auf 1,25 Prozent gesenkt werden.
Verwaltungskosten sollen sinken
Die Regierung will auch dafür sorgen, dass die Abschluss- und Verwaltungskosten für Versicherungsnehmer sinken: Hohe Abschlusskosten sollen sich für die Unternehmen künftig weniger lohnen, indem nur noch 25 Promille der Vertragssumme auf den Versicherungsnehmer umgelegt werden können und nicht mehr 40 Promille. Außerdem sollen die Provisionen offengelegt werden.
Nach Angaben aus Regierungskreisen könnte das Gesetzgebungsverfahren noch vor Beginn der parlamentarischen Sommerpause abgeschlossen werden.