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Bundesrat ist gegen EU-Regelung zur Einlagensicherung

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dapd

Berlin - Der Bundesrat spricht sich gegen die EU-Regelung zur Einlagensicherung für Kreditinstitute aus. Die Länderkammer forderte die Bundesregierung am Freitag dazu auf, sich bei den Beratungen des Richtlinienvorschlags dafür einzusetzen, dass die bisherigen Ausnahmeregelungen für institutsbezogene Sicherungssysteme wie bisher bestehen bleiben. Die Länder sehen mit dem Vorschlag das Subsidiaritätsprinzip verletzt. Die Einlagensicherung sei kein Bereich der ausschließlichen Zuständigkeit der EU, hieß es in einer Stellungnahme, die die Länder am Freitag abgaben.

Eines der Kernelemente der EU-Neuregelung ist eine verbindliche Einlagensicherung mit einer maximalen Entschädigungssumme von 100.000 Euro. Während es bisher die Möglichkeit gab, dass die Mitgliedstaaten ein Kreditinstitut von der Pflicht zur Mitgliedschaft in einem Einlagensicherungssystem befreiten, wenn es bereits einem geeigneten Sicherungssystem angeschlossen war, sieht die vorgeschlagene Neufassung eine solche Ausnahme nicht mehr vor.

Insbesondere die Begrenzung des Deckungsumfangs auf 100.000 Euro bezeichneten die Länder als bedenklich. Eine Umsetzung entsprechend dieser Vorgabe würde bedeuten, dass die in Deutschland bestehenden Sicherungssysteme das von ihnen gewährte Schutzniveau entgegen dem ihnen von den Einlegern entgegengebrachten Vertrauen in die Sicherung der Einlagen "nach unten" anpassen müssten, heißt es in der Stellungnahme. Auch berücksichtige die Regelung nicht, dass in Deutschland bereits freiwillig institutsbezogene Sicherungssysteme geschaffen worden seien, die von den Mitgliedstaaten der EU als gleichwertig anerkannt seien und sich bis zum jetzigen Zeitpunkt bewährt hätten.

Bayerns Europaministerin Emilia Müller (CSU) warb in der Debatte für eine Subsidiaritätsrüge im Sinne des Reformvertrags von Lissabon. "Wir lehnen insbesondere ab, dass die Einlagensicherungsrichtlinie in Zukunft generell auf institutsbezogene Einlagensicherungssysteme angewandt werden soll", sagte sie und bezeichnete die bisherigen Regelungen als ausreichend. Baden-Württembergs Europaminister Wolfgang Reinhart (CDU) pflichtete Müller bei. "Wir brauchen keine Doppelstrukturen", betonte er. Nordrhein-Westfalens Europaministerin Angelica Schwall-Düren (SPD) warnte hingegen vor einem solchen Schritt. Zwar sei das Anliegen der Sparkassen und Volksbanken berechtigt, eine Subsidiaritätsrüge sollte jedoch nur erhoben werden, wenn sie rechtlich gut begründet sei, woran die SPD-Politikerin jedoch Zweifel äußerte.

Die Subsidiaritätsrüge ist ein neues Instrument des EU-Vertrags von Lissabon. Danach muss die Kommission, falls ein Drittel der nationalen Parlamente sich darauf beruft, den Entwurf überprüfen. Wird die Rüge von mehr als der Hälfte der Parlamente erhoben und treten das Europäische Parlament oder der EU-Rat dem bei, muss die Kommission den Vorschlag zurückziehen. Ähnliche Bedenken wie Deutschland haben bislang jedoch lediglich Österreich und Frankreich erhoben.