Bundeskartellamt prüft Gebühren für bargeldloses Einkaufen
Stand: 25.03.2013
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Berlin - Nach dem Streit über die Abhebegebühren an Geldautomaten hat das Bundeskartellamt jetzt erneut die Banken und Sparkassen im Visier. Die Wettbewerbsbehörde überprüft die Gebühren, die der Handel an die Kreditwirtschaft abführen muss, wenn Kunden mit EC-Karte und PIN bezahlen.
"Die bestehende Gebührenvereinheitlichung ist aus unserer Sicht nicht mehr zeitgemäß", sagte der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, dem "Tagesspiegel" (Montagausgabe).
Banken und Sparkassen verlangen vom Handel für das bargeldlose Zahlen 0,3 Prozent der Kaufsumme, bei Einkäufen unter 25 Euro sind es acht Cent pro Transaktion. Pro Jahr kommen nach Angaben des Handelsverbands HDE so rund 250 Millionen Euro zusammen.
"Letztlich trifft das die Verbraucher, weil die Gebühren auf die Preise umgelegt werden", sagte Mundt. "Unser Ziel ist es, dass Unternehmen in die Lage versetzt werden, mit den Banken individuelle Konditionen zu vereinbaren."
Bei der Deutschen Kreditwirtschaft hält man ein Eingreifen des Kartellamts für unnötig. "Zahlreiche Banken und Sparkassen haben seit einiger Zeit individuelle Vereinbarungen mit Handelsunternehmen über Electronic-Cash-Händlerentgelte geschlossen", sagte Sprecherin Michaela Roth dem Blatt. Banken und Sparkassen wollten ihre Bemühungen in den kommenden Monaten intensivieren, um weitere Vereinbarungen über individuelle Entgelte zu schließen.