Bund will bei Lebensversicherungen keinen Garantiezins vorgeben
Stand: 08.10.2015
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Berlin - Die Regierung will bei neuen Verträgen für Lebensversicherungen künftig keinen festen Garantiezins mehr vorgeben. Grund seien die neuen europäischen Eigenkapitalvorschriften (Solvency II), die vom 1. Januar 2016 an für die großen Versicherer gelten werden, wie das "Handelsblatt" (Online) am Mittwoch eine Sprecherin des Finanzministeriums zitierte.
Fortan würden die Rückstellungen, die Versicherer bilden müssten, nach diesen Vorgaben berechnet. Der bisherige Höchstrechnungszins werde "nicht mehr benötigt", sagte die Sprecherin demnach. Zuvor hatten mehrere Versicherer eine Abkehr von Lebensversicherungspolicen mit Garantiezins angekündigt. Das Bundesfinanzministerium war am Abend für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.
Bisher legt das Ministerium den Garantiezins auf Grundlage von Empfehlungen der Deutschen Aktuarvereinigung fest. Künftig sollen die Versicherer das selbst machen können, hieß es nun. Betroffen sind demnach künftige Verträge, aber keine Altverträge.
Für die Lebensversicherer sind die hohen Zinsversprechen in Altverträgen zum Problem geworden. Mitte der 1990er Jahre sicherten die Versicherer noch eine Verzinsung von 4 Prozent zu - über die gesamte Versicherungsdauer. Diese Verträge haben die Anbieter in den vergangenen Jahren massiv unter Druck gebracht, weil sie diese hohen Zinsen an den Kapitalmärkten selbst kaum erwirtschaften können.
Für Neuverträge liegt der Garantiezins, der vom Bundesfinanzministerium festgelegt wird, seit Anfang des Jahres zwar nur noch bei 1,25 Prozent. Aber auch diese starren Zusagen gehen den Versicherern im derzeitigen Umfeld zu weit.
Die klassische Lebensversicherung mit einem lebenslangen Garantiezins ist in Deutschland zunehmend zu einem Auslaufmodell geworden. Nach den Versicherungen Generali und Talanx hatte im September auch der Branchenriese Ergo eine Abkehr von Lebensversicherungspolicen mit Garantiezins angekündigt.
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