Bund fordert Riester-Zulagen in Höhe von 500 Millionen zurück
Stand: 11.04.2011
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München/Berlin - Der Bund fordert nach Informationen des Bayerischen Rundfunks (BR) von mehr als 1,5 Millionen Vorsorgesparern die staatlichen Zuschüsse zur Riester-Rente zurück. Dabei handle sich um Fälle, in denen die Voraussetzungen für die staatliche Förderung nicht oder nicht mehr erfüllt waren. Den BR-Informationen zufolge beträgt die Summe der Rückforderungen rund eine halbe Milliarde Euro.
Eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums sagte dazu am Montag auf dpa-Anfrage in Berlin, sie könne die Zahlen "nicht nachvollziehen". Sie bestätigte aber, dass es nach der Überprüfung der Zulagenberechtigung im vergangenen Jahr zu Rückforderungen gekommen war.
Derzeit wird die Zulagen-Berechtigung der Riester-Sparer systematisch überprüft. Dies ist seit der vollständigen Vernetzung der Zulagenstelle mit den Meldebehörden, der Rentenversicherung, den Familienkassen und dem Finanzamt möglich. Erweist sich bei der Überprüfung ein Riester-Sparer als "unberechtigt", greift die Zulagenstelle laut BR ohne Vorwarnung auf das jeweilige Riester-Konto zu. Verbraucherschützer kritisierten, die Sparer würden mit den komplizierten Vorschriften zur Riester-Rente alleine gelassen.
So wurden nach dem BR-Bericht einer Hausfrau und Mutter Anfang 2011 rückwirkend ab 2006 Zulagen entzogen. Der Grund: Sie hatte in ihren Riester-Vertrag ausschließlich Zulagen und keinen zusätzlichen Eigenbeitrag eingezahlt. Das entsprach in ihrem Fall nur bis zur Geburt ihres dritten Kindes den Konditionen. Ab 2006 hätte sie für drei Jahre noch 60 Euro pro Jahr in den Vertrag selbst einzahlen müssen. Darüber hatte sie nach eigenen Angaben niemand informiert. Die nachträgliche Entrichtung des Eigenbeitrags sei nicht möglich gewesen.
Aus Kreisen der Rentenversicherung wurde diese Praxis mit Bedauern zur Kenntnis genommen: Ziel müsse sein, die Leute im System der staatlich geförderten Altersvorsorge zu halten und sie nicht "durch ruppiges Vorgehen" zu frustrieren, hieß es. Zumal bei den Betroffenen keine Betrugsabsicht zu vermuten sei, wohl aber Unkenntnis oder Fahrlässigkeit. Die Gründe für Zulagenrückforderungen sind laut BR häufig selbst für Anbieter schwer zu durchschauen. So reiche es, wenn ein Umzug oder die Geburt eines Kindes nicht gemeldet wird.