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Bund erzielt deutlich weniger Steuereinnahmen aus Zinserträgen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Osnabrück - Die Steuereinnahmen aus Kapitalerträgen sind im vergangenen Jahr einem Zeitungsbericht zufolge eingebrochen. Wie die "Neue Osnabrücker Zeitung" (Montag) unter Berufung auf Zahlen des Bundesfinanzministeriums schreibt, fiel das Aufkommen im Vergleich zum Vorjahr um 3,7 Milliarden Euro. 2009 hatten die Steuern auf Zinserträge, Dividenden und Wertpapiergeschäften noch 12,4 Milliarden betragen, 2009 waren es lediglich 8,7 Milliarden Euro.

Für 2011 erwartet das Finanzministerium nach aktueller Steuerschätzung ein weiteres Minus auf wenig mehr als 8 Milliarden Euro. Vor Einführung der Abgeltungsteuer von 25 Prozent hatte der Staat im Jahr 2008 noch 13,5 Milliarden Euro Steuern aus Kapitalerträgen eingenommen, rund 5 Milliarden mehr als jetzt.

Das neue Abgeltungsmodell mit pauschaler Erhebung, das Steuerhinterziehung verhindern und Schwarzgelder ins Inland locken sollte, erweist sich damit laut Zeitung als Flop. Die Deutsche Steuergewerkschaft (DSTG) fordert angesichts der Entwicklung, die Abgeltungsteuer abzuschaffen. "Die Reform ist eindeutig nach hinten losgegangen", sagte der DSTG-Vorsitzende Dieter Ondracek dem Blatt.

Weder das Ziel, im großen Stil privates Kapital ins Land zurückzuholen, noch die angekündigte Vereinfachung des Steuerrechts sei erreicht worden. "Im Gegenteil: Für Arbeitnehmer und Rentner mit einem persönlichen Steuersatz von unter 25 Prozent ist es komplizierter geworden, weil sie zunächst zu viel abgeführte Steuern vom Fiskus zurückfordern müssen", sagte Ondracek. Spitzenverdiener profitierten dagegen.

Falls die Politik nicht handelt, wird die Reform nach Ansicht Ondraceks ohnehin vor Gericht gekippt: "Die Privilegierung von Kapitalerträgen gegenüber anderen Einkünften verstößt gegen den Grundsatz einer gleichmäßigen Besteuerung und ist damit verfassungswidrig."

Seit Januar 2009 gilt für Zinserträge, Dividenden und Wertpapiergewinne pauschal eine Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag, die die Banken direkt an den Fiskus abführen. Bis Ende 2008 galt dagegen der persönliche Einkommensteuersatz. Kursgewinne blieben komplett steuerfrei, wenn die Papiere mindestens ein Jahr im Depot lagen.