Bürger sollen zweifelhafte Finanzprodukte melden können
Stand: 10.04.2014
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München - Das Verbraucherschutzministerium will den Bürgern ermöglichen, zweifelhafte Finanzprodukte bei der Finanzaufsicht Bafin zu melden. Staatssekretär Gerd Billen sagte der "Süddeutschen Zeitung" vom Donnerstag, das Verfahren könne ähnlich laufen wie bei der Bundesnetzagentur, wo Verbraucher beispielsweise unerlaubte Werbeanrufe melden können. Häufen sich die Hinweise, kann die Netzagentur Ermittlungen aufnehmen und Bußgelder verhängen - "etwa so könnte das bei der Bafin auch laufen", sagte Billen.
Bislang könne sich der einzelne Anleger kaum wehren, "wenn er das Gefühl hat, dass bei einer Firma oder einem Produkt etwas nicht stimmt", beklagte Billen. Zudem sei es einem einzelnen Bürger "so gut wie unmöglich" zu erkennen, wenn eine Firma etwa ein Schneeballsystem einsetze.
Billen bekräftigte das Vorhaben, die Bafin insgesamt stärker zum Verbraucherschutz heranzuziehen. Die Behörde könne etwa verpflichtet werden, nicht nur den Verkaufsprospekt eines Finanzprodukts auf Vollständigkeit zu prüfen, sondern auch die Geschäftsberichte des Anbieters unter die Lupe zu nehmen, wenn es begründete Zweifel an dessen Seriosität gebe. "So könnte frühzeitig erkannt werden, ob ein Geschäftsmodell auf Dauer tragfähig ist oder nicht."
Dem Zeitungsbericht zufolge ist eine Arbeitsgruppe des Verbraucherschutz- und des Finanzministeriums beauftragt, die jüngsten Anlegerskandale, etwa um den Windparkfinanzierer Prokon, aufzuarbeiten und Konsequenzen daraus zu ziehen. Die Gruppe wolle ihren Abschlussbericht bereits im April, möglicherweise noch vor Ostern, vorlegen.
Bereits kurz nach der Prokon-Pleite im Januar hatte die Bundesregierung Kleinanlegern mehr Schutz vor hochriskanten Finanzprodukten versprochen. Der Windparkfinanzierer hatte durch den Verkauf von Genussrechten etwa 1,4 Milliarden Euro von rund 75.000 Anlegern eingenommen. Für viele Kleinanleger ist ungewiss, ob sie von ihrem investierten Geld jemals etwas zurück bekommen.