Bündnis strebt Verfassungsklage gegen Euro-Rettungshilfen an
Stand: 13.04.2012
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Berlin - Ein Bürgerbündnis plant eine Verfassungsbeschwerde gegen den dauerhaften Euro-Rettungsschirm ESM und den europäischen Fiskalpakt, sofern die Verträge ohne Volksabstimmungen ratifiziert werden. Das teilten die Initiatoren am Donnerstag in Berlin mit.
Als Prozessbevollmächtigte wurden die frühere Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) sowie der Staatsrechtler Christoph Degenhart gewonnen. Auch die Linkspartei und der CSU-Politiker Peter Gauweiler planen Verfassungsbeschwerden.
Im Zuge der Eurorettungspolitik werde das Haushaltsrecht der Parlamente stark eingeschränkt, kritisierten Degenhart und Däubler-Gmelin. Hier werde eine rote Linie überschritten. Der Fiskalpakt von 25 der 27 EU-Staaten für mehr Haushaltsdisziplin und nationale Schuldenbremsen wiederum könne nicht gekündigt werden.
Ein Pakt für die Ewigkeit
Kommission und Ministerrat erlangten weitgehende Kontrollbefugnisse über die nationalen Haushalte, ohne dass das Europäische Parlament oder die nationalen Parlamente daran mitwirken. Die Haftungshöhe Deutschlands für den im Juli startenden ESM sei letztlich unklar, hieß es weiter.
Zuvor hatten auch das Finanzministerium und Bundestags-Experten darauf verwiesen, dass Deutschland sich mit dem von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) durchgesetzten Fiskalpakt für die Ewigkeit binde. Eine einseitige Kündigung des Vertrags sei nicht möglich.
Die Linke hatte Ende März gewarnt, dass mit dem Fiskalpakt die Parlamentsrechte beschnitten würden - und zwar für die Ewigkeit. Dies sei durch das Grundgesetz aber nicht gedeckt. Fraktionschef Gregor Gysi erklärte: "Mit diesem Vertrag beginnen Sie die Gründung einer Europäischen Föderation, der Vereinigten Staaten von Europa, und zwar über eine Fiskalunion." Dies lasse das Grundgesetz nicht zu.