Billen will Gebühren an Geldautomaten auf einen Euro begrenzen
Stand: 02.08.2010
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Düsseldorf - Der oberste Verbraucherschützer, Gerd Billen, fordert eine gesetzliche Begrenzung der Gebühren bei Barabhebungen an Geldautomaten auf einen Euro. "Wir brauchen eine gesetzliche Obergrenze für Barabhebung an Geldautomaten", sagte Billen der "Rheinischen Post" (Samstagausgabe).
Die Gebühr dürfe einen Euro nicht übersteigen, wenn man bei einer anderen Bank als seiner Hausbank Geld am Automaten zieht. Das Kartellamt habe festgestellt, dass die Kosten für eine solche Transaktion deutlich unter einem Euro lägen. Billen: "Fünf oder sieben Euro für die Nutzung eines Automaten zu nehmen, ist schlichter Wucher."