Billen: Finanzberatung beherrscht von "Zuständen wie im wilden Westen"
Stand: 15.07.2010
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Berlin - Verbraucherschützer beschreiben das geplante neue Anlegerschutzgesetz der Bundesregierung als unzureichend. Es schaffe keine Einheitlichkeit in der Finanzberatung und wirke so Verbraucherinteressen entgegen, sagte der Vorsitzende des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen, Gerd Billen, am Donnerstag in Berlin. So seien die Vorgaben für den geplanten "Beipackzettel" für Finanzprodukte nicht streng genug geregelt. Auch fehlten in dem Gesetzentwurf, der kommende Woche im Bundeskabinett verabschiedet werden soll, genaue Standards über die geplante Protokollierung von Verkaufsgesprächen.
Billen habe einen Brief an Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) geschrieben, in dem er seine Bedenken darlege. Er hoffe, dass der Gesetzentwurf vom Verbraucherschutz- und Finanzministerium nochmals überdacht werde. Billen kritisierte, die Bankenlobby beeinflusse weiterhin die Gesetzgebung und "verwässere" oftmals dringend notwendige Regulierungen für den Anliegerschutz.
Drei Jahre nach der Pleite der US-Investmentbank Lehman Brothers herrschten in der Anlageberatung nach wie vor "Zustände wie im Wilden Westen", sagte Deutschlands oberster Verbraucherschützer. Die Bürger würden nach wie vor nur unzureichend über Risiken und Kosten von Finanzanlagen informiert. Zudem seien "aggressive Vertriebsmethoden" der Berater weiter an der Tagesordnung, weil viele auf Provision arbeiteten.