Bewerbung: Diese Kosten können Sie absetzen
Stand: 09.09.2016
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Berlin - Bewerbungskosten können von der Steuer abgesetzt werden, ganz gleich, ob man sich während eines Studiums, einer Phase der Arbeitslosigkeit oder während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses bewirbt. Es gelten aber gewisse Voraussetzungen.
Ob der Fiskus die Aufwendungen anerkennt, ist nicht vom Erfolg der Bewerbung abhängig. Für Arbeitnehmer gilt allerdings: Die Kosten wirken sich nur steuermindernd aus, wenn sie insgesamt die Werbungskostenpauschale überschreiten - diese liegt derzeit bei 1000 Euro.
Bewerber müssen ihre Ausgaben in die Anlage N der Steuererklärung eintragen - unter dem Punkt "weitere Werbungskosten". Neben dem Kauf von Bewerbungsmappen und dem Porto, berücksichtigt das Finanzamt in der Regel auch Fahrt- und Übernachtungskosten sowie Aufwendungen für Bewerbungsfotos, Beglaubigungen und Übersetzungen von Zeugnissen oder Kosten für das Schalten einer Stellenanzeige. Somit können Bewerber nicht nur Ausgaben für Bewerbungen per Post, sondern auch per E-Mail oder Online-Formular geltend machen. Sogar der Kauf von Fachliteratur kann sich steuermindernd auswirken, wenn diese in direkten Zusammenhang mit der Vorbereitung auf das Vorstellungsgespräch steht.
Die Aufwendungen müssen Bewerber einzeln nachweisen. Alternativ können sie eine Pauschale angeben. Als grober Richtwert gilt: Für Bewerbungen mit Mappe erkennt das Finanzamt pauschal 8,50 Euro an. Ohne Mappe sind es in der Regel 2,50 Euro. Ausnahme: Der zukünftige, potenzielle Arbeitgeber erstattet die Kosten für die Bewerbung. Diese wirken sich dann nicht steuermindernd aus.