Betriebsrente beim alten Arbeitgeber verfällt nicht
Stand: 08.07.2014
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Frankfurt/Main - Wer über die Firma fürs Alter vorsorgt, muss sich bei einem Wechsel des Arbeitgebers keine Sorgen machen. Die Rentenansprüche, die er an die Betriebsrente hat, bleiben entweder erhalten oder das Guthaben wird auf die neue Firma übertragen.
Denn Beiträge des Arbeitnehmers zur Betriebsrente, die aus dem eigenen Gehalt finanziert werden, also über eine sogenannte Entgeltumwandlung, können nicht verfallen. Das ist seit 2001 gesetzlich geregelt. Darauf weist die Aktion "Finanzwissen für alle" der Fondsgesellschaften hin.
Einschränkungen kann es bei Betriebsrenten geben, bei denen der Arbeitgeber die Beiträge zahlt. Aber auch hier gilt mindestens: Läuft der Vertrag fünf Jahre und das 30. Lebensjahr vollendet, bleiben auch Zahlungen des Arbeitgebers erhalten. Bei Versorgungszusagen, die ab 2009 erteilt wurden, gilt das schon mit Vollendung des 25. Lebensjahres.
Bei einem Jobwechsel ist allerdings offen, ob die bisherigen Konditionen des Versorgungsvertrags auch beim neuen Arbeitgeber gelten. Arbeitnehmer sollten sich beim Jobwechsel darum bemühen, ihre betriebliche Versorgung beim gleichen Anbieter fortsetzen zu können. Auf diese Weise behalten sie einen leichteren Überblick über ihre zukünftige Versorgung.