Betriebliche Altersvorsorge: Diese 5 Modelle gibt es
Stand: 02.03.2016
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Stuttgart - Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, sozialversicherten Mitarbeitern eine sogenannte Entgeltumwandlung anzubieten. Teile des Gehalts werden so für eine spätere Rente gespart. Grundsätzlich gibt es fünf Modelle:
1. Bei der Direktzusage verpflichtet sich der Arbeitgeber, eine Betriebsrente aus dem Betriebsvermögen zu zahlen. Dafür bildet das Unternehmen Pensionsrückstellungen in der Bilanz. Verlässt ein Mitarbeiter das Unternehmen, wird nicht weiter eingezahlt. Die erworbenen Anwartschaften bleiben aber erhalten. Sie sind im Falle einer Insolvenz durch den Pensions-Sicherungs-Verein geschützt.
2. Direktversicherung: Der Arbeitgeber schließt eine Lebensversicherung zugunsten des Arbeitnehmers ab. Die Beiträge kann der Arbeitgeber in vollem Umfang tragen, sie können aber auch zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt werden.
3. Pensionskassen werden von einem oder mehreren Unternehmen gebildet. Sie sind der Struktur nach eine spezielle Lebensversicherung. Die Beiträge übernimmt der Arbeitgeber, der Mitarbeiter kann sich aber beteiligen. Die Beiträge sind bis zu einer bestimmten Grenze sozialversicherungsfrei.
4. Pensionsfonds sind rechtlich eigenständige Einrichtungen. Sie sind freier in der Wahl ihrer Geldanlagen. Dadurch können sie höhere Renditen erwirtschaften, dies birgt aber ein höheres Risiko. Deshalb werden sie durch den Pensions-Sicherungs-Verein geschützt.
5. Unterstützungskassen werden als Versorgungseinrichtung von einem oder mehreren Unternehmen gebildet. Sie sind in der Anlage des Vermögens frei und können einen Teil im Unternehmen belassen - sozusagen als Darlehen. Arbeitnehmer sind bei Insolvenz über den Pensions-Sicherungs-Verein geschützt.
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