Besteuerung von Erstattungszinsen womöglich nicht rechtens
Stand: 12.10.2011
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Düsseldorf - Wer eine Steuererstattung vom Finanzamt erhält, dem stehen oft auch zusätzlich Zinsen zu. Das Finanzgericht Düsseldorf (AZ: 1 V 2325/11 A(E)) hat nun entschieden, dass die derzeit geltende Versteuerungspraxis dieser Erstattungszinsen eventuell nicht rechtmäßig sein könnte.
Zwar hat der Gesetzgeber geregelt, dass erstattete Zinsen auf die Einkommensteuer der Besteuerung unterliegen, gleichzeitig Steuerzahler aber Zinsen nicht absetzen können, die sie an das Finanzamt zahlen müssen. Die Düsseldorfer Richter haben im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes zumindest Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser gesetzlichen Regelung angemeldet. Sie halten auch einen Verstoß gegen das aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende Rückwirkungsverbot für möglich.
In einem anderen Verfahren muss der Bundesfinanzhof (AZ: VIII R 1/11) jetzt zudem in der Revision klären, ob die nachträglich angeordnete Besteuerung der Zinsen rechtmäßig ist. Steuerzahler können sich auf dieses Verfahren berufen und ihre Steuerbescheide aussetzen.