Beratungsprotokolle: Finanzaufsicht leitet Bußgeldverfahren ein
Stand: 26.05.2011
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Düsseldorf - Die Finanzaufsicht Bafin hat nach Informationen des "Handelsblatts" (Donnerstag) in sechs Fällen ein Bußgeldverfahren gegen Banken wegen fehlerhafter Beratungsprotokolle initiiert. Ein Bafin-Sprecher habe dies gegenüber der Wirtschaftszeitung bestätigt. Wenn die Prüfungen positiv verlaufen würden, drohe den Banken ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.
Verbraucherhinweise und eigene Prüfungen hätten die Behörde auf die Banken aufmerksam gemacht. Seit 2010 müssen Kreditinstitute bei der Beratung über Wertpapiere ein Beratungsprotokoll aushändigen. Generell sind die Banken unter anderem gehalten, die finanziellen Verhältnisse der Kunden, ihre Anlageziele und ihre Risikoneigung festzustellen.
Schon im vergangenen Jahr hatte die Stiftung Warentest bei Tests zum Thema Beratungsprotokolle teils erhebliche Mängel festgestellt. Laut "Handelsblatt" hatten diese Tests aber keine Folgen für die untersuchten Banken, weil die Stiftung Warentest die Identität ihrer Testkunden nicht offenbart habe.