Beratungspraxis der Banken im Fokus der BaFin
Stand: 29.03.2010
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Berlin - Die Beratungspraxis der Banken und Sparkassen gelangt nun auch verstärkt in den Fokus der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). "Wir werden Stichproben intensiver nutzen", sagte Karl-Burkhard Caspari, Leiter der Wertpapieraufsicht, der "Welt am Sonntag". Die Behörde wolle genau wissen, wie die Institute in der Praxis mit neuen Gesetzen umgingen.
Die Unzufriedenheit vieler Bankkunden bekommt auch die BaFin zu spüren. "Zum Wertpapiergeschäft gingen im Vorjahr 1200 Beschwerden ein - Tendenz steigend", sagte Caspari. Vor fünf Jahren seien es gerade einmal halb so viele gewesen. Am häufigsten komme es zu Beschwerden über falsche Anlageberatung. Im Februar hatte die BaFin ihre bislang größte Stichprobe zum Thema Beratung gestartet. Aufsichtsrechtliche Konsequenzen hält Caspari für möglich: "Je nach Ergebnis prüfen wir im Einzelfall auch, ob wir aufsichtlich eingreifen müssen."
Caspari machte gegenüber der Zeitung deutlich, wie er sich ein gutes Beratungsprotokoll vorstellt. Eine Unterschrift des Kunden, wie sie vor allem Sparkassen verlangen, hält er nicht für notwendig. "Da ist das Gesetz eindeutig, der Kunde muss nicht unterschreiben, nur der Berater." Kritisch sieht er auch, dass Banken in den Protokollen viel mit Textbausteinen arbeiten. Ganz könnten die Institute darauf nicht verzichten, da es sonst zu lange dauere, sagte er. "Doch so viel ist klar: Entscheidende Aussagen müssen frei formuliert werden."
Verbraucherschützer hatten in den vergangenen Wochen vermehrt angemahnt, dass die Beratungsprotokolle in ihrer heutigen Form das tatsächliche Gespräch zwischen Berater und Kunde kaum abbildeten und damit keinen Beitrag zum Anlegerschutz leisteten.