Beiträge zu Riester-Renten können Steuerlast mindern
Stand: 04.03.2014
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Berlin - Beiträge zur Riester-Rente können die Steuerlast mindern. Darauf weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft in Berlin hin. Denn der Staat fördert die Riester-Rente einerseits über die jährlichen Zulagen und andererseits über den Sonderausgabenabzug in der Steuererklärung. Dabei prüft das Finanzamt im Rahmen der Günstigerprüfung, ob über die Zulage hinaus eine Steuerersparnis als Sonderausgabenabzug gewährt werden kann.
Die Höhe der steuerlichen Ersparnis über den Sonderausgabenabzug hängt unter anderem vom Einkommen, dem Familienstand und der Anzahl der Kinder ab. Maximal können pro Jahr 2100 Euro abzüglich der Zulagen steuerlich abgesetzt werden. Wichtig zu beachten: Riester-Sparer müssen gegenüber dem Anbieter ihrer Riester-Police einwilligen, dass dieser die Höhe der Beiträge an die Finanzverwaltung elektronisch weiterleiten darf.