Beipackzettel: Risiken von Geldanlagen besser einschätzen
Stand: 01.07.2011
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Berlin - Damit Verbraucher Chancen und Risiken einer Geldanlage einschätzen können, müssen Finanzdienstleiter von heute an bei einem Beratungsgespräch ein Produktinformationsblatt (PIB) vorlegen. Die neue Verordnung zum sogenannten Beipackzettel ist eine Folge der Finanzkrise, in der viele Anleger auch wegen mangelnder Beratung Geld verloren. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) begrüßte die Neuerung im Großen und Ganzen, ihm gehen die Pflichten der Berater aber nicht weit genug.
"Die Änderung ist nicht in Gänze zufriedenstellend", sagte vzbv-Referentin Dorothea Mohn der Nachrichtenagentur dapd. Die Beipackzettel seien aber ein Schritt in die richtige Richtung. Ein zwei, maximal drei Seiten langes PIB ist für Wertpapiere wie Aktien, Anleihen oder Zertifikate vorgeschrieben.
Über Aktienfonds müssen die Finanzdienstleister auf ähnliche Weise informieren, die EU hat hierbei die Vorschriften für sogenannte "Key Investor Documents" (KID) aber etwas strenger formuliert, um die Vergleichbarkeit der Unterlagen zu gewährleisten.