Beim Konto der Kinder haben Eltern nicht immer das Sagen
Stand: 22.01.2015
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Düsseldorf - Bei Konten und Depots minderjähriger Kinder haben Eltern zwar eine Vollmacht - trotzdem dürfen sie nicht frei über das Guthaben verfügen.
Denn: "Eltern sollten sich darüber im Klaren sein, dass das für die Kinder angelegte Geld auch diesen gehört", erklärt Tanja Beller vom Bundesverband deutscher Banken. "Sollten sie vor der Volljährigkeit ihrer Kinder über das Ersparte verfügen wollen, so muss dies zweifelsfrei zum Nutzen der Kontoinhaber geschehen."
Nach Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen die Sprösslinge selbst bestimmen, wofür sie das Geld verwenden, sagt Ralf Scherfling von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. "Wenn das Kind sagt, ich mache vom Geld lieber eine Weltreise als zu studieren, dann können die Eltern juristisch gesehen nichts dagegen tun."
Lassen Eltern das Konto auf ihren eigenen Namen laufen, können sie frei entscheiden, wofür das Geld verwendet wird. Der Nachteil: "Wenn der Papa zum Beispiel zum Pflegefall wird und das Konto auf seinen Namen läuft, muss das Geld für die Pflege eingesetzt werden", sagt Scherfling. Dass das Kapital ursprünglich für das Kind gedacht war, spielt dann keine Rolle.