Beim Hauskredit keine Kosten für Wertermittlung zahlen
Stand: 28.08.2014
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Stuttgart - Es gibt noch Banken, die verlangen Geld für die Wertermittlung des Hauses, bevor sie dem Kunden eine Baufinanzierung zusagen. Dabei hatten Gerichte das als unzulässig abgelehnt. Verbraucherschützer Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart beobachtet, dass sie Umwege finden.
"Eine wesentliche Rolle bei der Bonitätsprüfung spielt der Wert der Wohnung oder des Hauses", erklärt der Finanzexperte. "Schließlich ist dies die wichtigste Sicherheit für die Bank." Verständlich, dass die Kreditinstitute wissen wollen, wie viel eine Immobilie Wert ist, bevor sie eine Zusage über die Finanzierungssumme machen.
Das Problem: Noch immer lassen sich einige Geldinstitute die Kosten für die Schätzung des Immobilienwertes von ihren Kunden bezahlen. Einige Institute bewegen sich dabei in einer rechtlichen Grauzone.
Denn nach Auffassung der Gerichte dürfen die Institute den Aufwand für die Erfüllung gesetzlich auferlegter Pflichten, womit die Bonitätsprüfung gemeint ist, nicht über Allgemeine Geschäftsbedingungen auf ihre Kunden abwälzen. So entschied es unter anderem das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az.: I U 17/09) sowie das Landgericht Stuttgart (Az.: 20 O 9/07).
Verbraucherschützer. Gegen Kosten bei der Wertermittlung wehren
"Einige Institute sind nach diesen Urteilen dazu übergegangen, einen separaten Geschäftsbesorgungsvertrag zur Beauftragung eines mehrere hundert Euro teuren Wertgutachtens zu verlangen", erklärt Nauhauser. Damit umgingen sie die bisherige Rechtsprechung und bewegten sich oft in einer Grauzone. In solchen Fällen sollten Verbraucher ihrer Bank andere Optionen zur Wertermittlung anbieten, etwa ein ausführliches Exposé des Verkäufers oder ein vom Käufer beauftragtes Wertgutachten.
Sobald alternativlos eine kostenpflichtige Wertermittlung durch die Bank erfolgt oder ein Entgelt dafür im Kreditvertrag auftaucht, rät Nauhauser Betroffenen, sich zu wehren und das Entgelt zurückzuverlangen.