Beim Fahrtenbuch für den Dienstwagen keine Fehler machen
Stand: 08.06.2017
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Berlin - Wer seinen Dienstwagen auch privat nutzt, führt häufig ein Fahrtenbuch. So vermeidet man die häufig ungünstigere Pauschalbesteuerung nach der Ein-Prozent-Regel. Doch damit das Finanzamt das Fahrtenbuch auch akzeptiert, muss man sich an strenge Regeln halten.
Anderenfalls besteht die Gefahr, dass das Finanzamt das Fahrtenbuch nicht anerkennt und stattdessen die Privatnutzung des Firmenwagens pauschal nach der sogenannten Ein-Prozent-Regel abrechnet, erklärt der Bund der Steuerzahler in Berlin.
Diese Angaben sind bei dienstlichen Fahrten Pflicht
Bei dienstlichen Fahrten müssen das Datum der Fahrt sowie der Kilometerstand zu Beginn und am Ende jeder Fahrt festgehalten werden. Auch das Reiseziel und Reisezweck, das heißt die genaue Zieladresse mit Straße und Hausnummer, müssen aufgeschrieben werden.
Gleiches gilt für die aufgesuchten Geschäftspartner, deren vollständiger Name angegeben werden muss. Kann keine konkrete Person genannt werden, ist die aufgesuchte Behörde, Filiale oder Baustelle genau zu bezeichnen. Wichtig: Auch Umwege - zum Beispiel zu einer Tankstelle - müssen aufgezeichnet werden. Hier sollte dann aber auch die Tankquittung aufgehoben werden.
Bei privaten Fahrten ist die Dokumentation einfacher
Die Dokumentation von privaten Fahrten ist wesentlich einfacher: Hier sind lediglich die gefahrenen Kilometer zu vermerken. Auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte reicht ein kurzer Hinweis im Fahrtenbuch mit Kilometerstandsangabe aus.
Ein Fahrtenbuch für das gesamte Jahr
Geführt werden muss ein Fahrtenbuch in geschlossener Form, also in Form eines gebundenen Buches und in einem fortlaufenden Zusammenhang für das gesamte Jahr. Eine Sammlung loser Blätter genügt nicht. Ein kürzerer Zeitraum als das gesamte Jahr wird nur bei einem Fahrzeugwechsel anerkannt. Die notwendigen Angaben sollen am besten direkt nach Fahrtende vorgenommen werden.
Fahrtenbücher dürfen auch mit Hilfe von Computerprogrammen erstellt werden. Allerdings muss dann sichergestellt sein, dass die Angaben nachträglich nicht mehr geändert werden können.