Bei Wertverlust der Mietkaution droht Nachzahlung
Stand: 30.04.2014
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Berlin - Eine Mietkaution sollte immer sicher angelegt werden. Denn bei einem Wertverlust hat der Vermieter Anspruch auf eine Nachzahlung, entschied das Amtsgericht Berlin-Tempelhof (17 C 96/13), wie die Zeitschrift "Das Grundeigentum" berichtet. Maßgeblich ist die im Mietvertrag genannte Höhe der Kaution.
In dem verhandelten Fall sollte ein Mieter eine Kaution von drei Nettomieten in Höhe von rund 2730 Euro leisten. Das Geld war aber nicht auf einem Zinskonto angelegt, sondern in Anteile eines offenen Immobilienfonds investiert worden. Der Mieter war damit einverstanden. Der Fonds wurde wegen finanzieller Schwierigkeiten geschlossen und das Guthaben sank auf etwa 713 Euro. Der Vermieter verlangte daher, die Kaution wieder aufzufüllen.
Mieter trägt Risiken der Anlage allein
Das Gericht gab dem Vermieter Recht. Wenn die Sicherheit ohne Verschulden des Vermieters an Wert verliert, müsse der Mieter diese wieder bis zur vertraglich vereinbarten Höhe auffüllen. Darauf habe der Vermieter Anspruch. Das Risiko des Wertverlustes der Anteilsscheine habe allein der Mieter zu tragen.