Bei Unfall auf dem Weg zur Arbeit den Fiskus an den Kosten beteiligen
Stand: 27.01.2017
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Berlin - Besonders bei Winterwetter mit glatten Straßen oder Schneestürmen kommt es im Berufsverkehr zu Unfällen. Betroffene können entstandene Kosten in ihrer Steuererklärung angeben.
Darauf weist der Bundesverein der Lohnsteuerhilfevereine (BVL) hin. Viele Betroffene wüssten nicht, dass sie die enstandenen Aufwendungen als Werbungskosten in der Steuererklärung angeben können. Abgesetzt werden können zum Beispiel Abschlepp- und Reparaturkosten für Schäden am Auto. Bei einem Totalschaden erkennt das Finanzamt den verbleibenden buchungsmäßigen Restwert des Fahrzeugs an, jedoch nicht den Wiederverkaufs- oder Verkehrswert. Wenn bei älteren Autos die Abschreibung schon abgelaufen ist, bleibt kein absetzbarer Restwert.