Bei Flaute im Geldbeutel Riester-Vertrag ruhen lassen
Stand: 12.02.2013
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Frankfurt/Main - Wer die monatlichen Beiträge für seine Riester-Rente vorübergehend nicht aufbringen kann, hat die Möglichkeit, den Vertrag ruhen zu lassen. Kunden müssen lediglich ihren Anbieter schriftlich darüber informieren, dass sie die Raten für einen gewissen Zeitraum nicht aufbringen können. Hierauf weist die die Aktion "Finanzwissen für alle" der Fondsgesellschaften hin.
Wichtig zu wissen: Wenn der Vertrag ein ganzes Beitragsjahr lang ruht, gewährt der Staat keine Förderung und keinen Steuervorteil. Die Zahlungen sollten also erst bei dauerhaften finanziellen Engpässen ausgesetzt werden. Während der Elternzeit zum Beispiel ist das in der Regel nicht notwendig, da hier der Mindesteigenbeitrag von fünf Euro im Monat (60 Euro pro Jahr) ausreicht, um die Förderung zu erhalten. Das Elterngeld wird nicht bei der Bemessung des selbst zu leistenden Sparanteils eingerechnet. Den Vertrag beitragsfrei zu stellen ist in vielen Fällen sinnvoller als eine Kündigung des Riester-Vertrags.