Bei falschem Steuerbescheid bleibt ein Monat Zeit für Einspruch
Stand: 24.01.2017
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Berlin - Wenn der Steuerbescheid eingeht, lohnt es sich fast immer, ihn zu überprüfen. Zwei Drittel der Einsprüche sind laut Bundesfinanzministerium erfolgreich.
Das berichtet die Stiftung Warentest im "Finanztest"-Spezial "Steuern 2017". Zu lange warten dürfen Steuerzahler aber nicht: Für den Einspruch gilt eine Frist von einem Monat. Kommt der Bescheid per Post, beginnt die Frist drei Tage, nachdem das Finanzamt den Brief zur Post gegeben hat, erkennbar an dem Datum des Schreibens. Ein elektronischer Bescheid gilt am dritten Tag nach Absendung der elektronischen Benachrichtigung als bekanntgegeben. Wer Einspruch einlegen will, muss dies schriftlich tun. Möglich sind also ein Brief, ein Fax oder auch eine E-Mail.