Bei bankunabhängiger Anlageberatung trägt Verbraucher Risiko
Stand: 26.02.2013
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Hamm - Wer aufgrund der Beratung durch einen bankunabhängigen Berater eine unwirtschaftliche Immobilie erwirbt, kann sich nicht darauf verlassen, dass die kreditgebende Bank haftet. Das Risiko trägt vielmehr der Kunde. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden und damit ein Urteil des Landgerichts Paderborn bestätigt.
Der Verbraucher habe keinen Schadenersatzanspruch gegen das die Kapitalanlage finanzierende Kreditinstitut, da diesem keine fehlerhafte Anlageberatung vorzuwerfen sei.
Im konkreten Fall hatte ein Mann aus Lemgo auf Vermittlung einer von ihm beauftragten Anlageberaterin mit einem Darlehen eines Kreditinstitutes aus Paderborn Immobilien in Bad Lippspringe erworben. Beim Wiederverkauf erzielte der Kläger jedoch nur einen seine Darlehensverbindlichkeiten nicht abdeckenden Betrag. Die Beraterin hatte in der Zwischenzeit Insolvenz angemeldet. Der Kläger wollte den restlichen Darlehensbetrag nicht an die Bank zurückzahlen, da er das Kreditinstitut mit dafür verantwortlich machte, dass er den Kredit für ein unwirtschaftliches Anlagegeschäft aufgenommen hatte.