Bearbeitungsgebühr für Kredite zurückfordern
Stand: 25.10.2013
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Leipzig - Bankkunden müssen sich fest vorgegebene Bearbeitungsgebühren für Kredite nicht bieten lassen. Solche Gebühren wurden schon mehrfach gerichtlich für unzulässig erklärt. Einige Banken verlangen aber dennoch Gebühren und geben an, dass die Kosten für die Bearbeitung eines Kredits mit dem Kunden individuell vertraglich ausgehandelt werden. Vor Gericht hätten solche Argumentationen aber meist wenig Erfolg. Bankkunden könnten daher auch in derartigen Fällen das Geld zurückverlangen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig hin.
Generell kann ein Entgelt nur für eine individuelle Leistung verlangt werden - die Kreditbearbeitung gehört nicht dazu. Nur wenn die Höhe der Bearbeitungsgebühr im Einzelfall ausgehandelt wurde, ist das zulässig. Die Bank muss im Zweifel aber nachweisen können, dass die Gebühr tatsächlich so verhandelt wurde. Die Anforderungen hierfür seinen hoch, betont die Verbraucherzentrale und weist auf eine entsprechende Entscheidung des Bundesgerichtshofes hin (Az.: VII ZR 222/12).
So entschied das Amtsgericht Pößneck im Juli 2013, dass die Bank einer Kundin 378,20 Euro Bearbeitungskosten für einen Kredit erstatten musste (Az.: 2C 106/13). Für das Gericht war nicht ersichtlich, dass eine individuelle Verhandlung über das Bearbeitungsentgeld stattgefunden habe. In einem ähnlichen Fall entschied das Amtsgericht Aue zugunsten eines Bankkundin, die eine Erstattung von Bearbeitungskosten in Höhe von 688,19 Euro verlangte.