Bausparvertrag: Vermittler dürfen Provision zurückerstatten
Stand: 19.12.2014
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Stuttgart - Von dieser neuen Regelung können Bausparer nur profitieren: Seit Anfang Dezember dürfen Vermittler ihre Provision anteilig an ihre Kunden zurückzahlen.
"Das war bisher nicht möglich", erklärt Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart. Denn die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hatte die Bausparkassen und ihre Vermittler bislang noch angewiesen, eine Weitergabe der Abschlussgebühr an ihre Kunden zu unterbinden.
Kunden können verhandeln
"Diese Vorgabe hat die Behörde aber Anfang Dezember aufgehoben", erklärt der Finanzexperte. Zwar behält sich die Bafin eine Einzelfallprüfung vor. Kunden könnten allerdings jetzt grundsätzlich mit ihrem Vermittler über die Erstattung der Provision verhandeln. "Das sollten Sie auch tun, denn je nach Bausparsumme kann das ein paar Hundert Euro ausmachen." Vermittler, die die Gebühr ungeschmälert vereinnahmen, sollten ihre Provision mit einer entsprechenden Beratungsleistung rechtfertigen können. Wer keine Beratungsleistung benötigt, hat eine gute Verhandlungsposition.
"Produkt muss zu Ihrem Bedarf passen"
Ob sich der Abschluss eines Bausparvertrages lohnt, muss jeder Kunde für sich entscheiden. "So ein Produkt muss zu Ihrem Bedarf passen", gibt Nauhauser zu bedenken. Ob sich ein Vertrag lohnt, hängt von der weiteren Zinsentwicklung ab. "Günstig ist ein Bauspardarlehen, wenn die Zinsen für Immobilienkredite in Zukunft stark steigen", erklärt Nauhauser. "Bleiben sie gleich oder fallen sie moderat, lohnt sich ein Bausparvertrag weder als Geldanlage noch als Darlehensoption." Wer sich über die spätere Verwendung noch im Unklaren ist, sollte daher Sparverträge ohne Abschlusskosten und mit attraktiveren Anlagezinsen vorziehen.