Bausparverträge auf Angehörige übertragen
Ralph Wefer
Director Communications - Banking & Insurance
Stand: 31.05.2011
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Berlin - Wer seinen Bausparvertrag nicht selbst nutzen will, kann ihn auch Angehörigen übertragen. Darauf macht der Bundesverband Deutscher Banken aufmerksam. Zwar liege die Übertragung stets im Ermessen der Bausparkasse, diese stimme jedoch in der Regel zu.
Allerdings muss derjenige, der den Bausparvertrag übernehmen will, eine ausreichende Bonität nachweisen. Und als Angehörige gelten nur Familienmitglieder wie Ehepartner, Verlobter, Kind oder Geschwister. Eine Übertragung des Bausparvertrags an Nichtangehörige ist nur im Ausnahmefall möglich.
Viele Verbraucher setzen derzeit auf Bausparverträge: Ende 2010 summierten sich die Einlagen bei den Bausparkassen auf insgesamt 131 Milliarden Euro, wie der Bankenverband unter Berufung auf die Deutsche Bundesbank mitteilt.
Zinsticker für Tages- und Festgeld
Tagesgeld der Inbank:
2,82 % Zinsen (vorher 2,9 %)
Die Zinsen für folgende Laufzeiten wurden erhöht:
- 12 Monate 3,10 % (vorher 2,95 %)
- 18 Monate 3,00 % (vorher 2,80 %)
- 24 Monate 2,90 % (vorher 2,65 %)
- 36 Monate 2,55 % (vorher 2,35 %)
- 48 Monate 2,35 % (vorher 1,85 %)
- 60 Monate 2,10 % (vorher 1,60 %)
Die Zinsen wurden gesenkt:
- 3 Monate 3,10 % (vorher 3,25 %)
- 6 Monate 3,05 % (vorher 3,30 %)
Tagesgeld der IKB:
3,35 % Zinsen p.a. für jeden Cent bis 100.000 Euro,
garantiert für 3 Monate ab Kontoeröffnung
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