Bausparkassen sollen auf Kündigung von Altverträgen verzichten
Stand: 16.02.2015
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Berlin - Für Bausparkassen soll es kein Kündigungsrecht für unlukrative Altverträge geben. Einem entsprechenden Vorstoß erteilte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) eine Absage.
"Eine gesetzliche Kündigungsklausel steht nicht zur Debatte", sagte eine Sprecherin des Finanzministeriums am Freitag in Berlin auf Anfrage zu einem Bericht der "Wirtschaftswoche".
Bauspar-Branche klagt - Bafin bewertet sie jedoch als robust
Viele Bausparkassen stöhnen über Altverträge, die den Kunden teilweise vier Prozent Zinsen einbringen, und wollen diese Verträge so schnell wie möglich loswerden. Das Finanzministerium prüft derzeit, ob Bausparkassen künftig Kundengelder breiter anlegen dürfen, um trotz Mini-Marktzinsen auskömmliche Erträge erzielen zu können.
Nach Informationen der "Wirtschaftswoche" ist die Branche grundsätzlich aber in robuster Verfassung. In einem Stresstest der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (Bafin) seien nur zwei kleine Bausparkassen durchgefallen.